Wir möchten Ausbildungsbetrieb werden

Um Ausbildungsbetrieb zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese werden von der IHK im Rahmen eines persönlichen Vorort-Beratungsgesprächs festgestellt. Um welche Punkte geht es dabei?

Schneller Einstieg ins Thema per Video

© IHK Bodensee-Oberschwaben

Schritt 1: Betriebliche Eignung

  • Im Ausbildungsbetrieb müssen Geschäftsprozesse vorhanden sein, die alle in der Ausbildungsordnung beziehungsweise im Ausbildungsrahmenplan festgelegten Ausbildungsinhalte abdecken. Wenn das nicht möglich ist, kann man Lücken gegebenenfalls mit geeigneten Partnern schließen (Ausbildung im Verbund).
  • Die Ausstattung (Arbeitsplätze, Maschinen, IT-Infrastruktur …) muss für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte zweckmäßig sein.
Die Eignungsfeststellung wird vor Ort durch einen Ausbildungsberater beziehungsweise eine Ausbildungsberaterin der IIHK durchgeführt. Ihr/Ihre Ausbildungsberater/Ausbildungsberaterin kann Ihnen auch dabei helfen herauszufinden, welcher Beruf in Ihrem Betrieb ausgebildet werden kann.

Schritt 2: Ausbilder bestimmen

Persönliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung

Jedes Unternehmen muss eine geeignete Person als Ausbilder beziehungsweise Ausbilderin benennen.
  • Bei dieser Person muss die persönliche Eignung vorliegen. Diese fehlt, wenn beispielsweise ein Beschäftigungsverbot von Jugendlichen und Kindern besteht (Paragraph 25 Jugendarbeitsschutzgesetz).
  • Ausbilder/Ausbilderinnen müssen darüber hinaus fachlich sowie berufs- und arbeitspädagogisch geeignet sein (Paragraph 30 Berufsbildungsgesetz).
    • Das bedeutet, dass sie eine einschlägige berufliche Qualifizierung (Berufs-, Meister- oder Studienabschluss) sowie Berufserfahrung im jeweiligen Beruf besitzen müssen (fachliche Eignung).
    • Darüber hinaus werden berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verlangt, die im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen werden müssen.

Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung

Grundlage dafür ist die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Diese definiert vier Handlungsfelder, welche die Verfahren im Verlauf eines Ausbildungsverhältnisses abbilden:
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  • Ausbildung durchführen sowie
  • Ausbildung abschließen.
Die Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung gliedert sich in zwei Prüfungsteile,
  • Die theoretische Prüfung wird bei der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten als Multiple-Choice-Prüfung abgelegt. Die Prüfungsaufgaben sind bundesweit einheitlich. Die Prüfung
    • dauert 180 Minuten und
    • findet in Weingarten jeweils am ersten Dienstag im Monat statt.
  • Die praktische Prüfung (die innerhalb von circa 14 Tagen nach der theoretischen Prüfung stattfindet) besteht aus zwei Teilen.
    • Der/die Prüfungsbewerber/Prüfungsbewerberin präsentiert zunächst eine Ausbildungssituation inklusive der Vermittlungsinstrumente (alternativ ist auch die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation möglich).
    • Danach wird im Fachgespräch die Auswahl der Instrumente und die Gestaltung der Ausbildungssituation diskutiert und erläutert.
Die Anmeldung zur schriftlichen wie auch zur praktischen Prüfung erfolgt online. Geben Sie im Suchbalken AEVO ein. Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, hier fallen dann aber gemäß IHK-Teilnahmebedingungen Rücktrittsgebühren an.

Schritt 3: Anerkennungsstelle kontaktieren

Überlegen Sie sich, welchen Beruf Sie ausbilden möchten und nehmen Sie zwecks Absprache eines Beratungstermins Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie zu allen Themen rund um die Berufsausbildung. Dazu zählen Informationen zu
  • betrieblichen Ausbildungsinhalten (Ausbildungsrahmenplan),
  • Ausbildungsvertrag und Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) sowie
  • Kosten der Berufsausbildung.

Ausbildung verbessert Zukunftsaussichten

Für die Übermittlung Ihres Antrags stellen wir Ihnen ein Onlineformular zur Verfügung. In diesem teilen Sie mit, wen die IHK als Ausbilder registrieren soll. Sobald uns der Antrag vorliegt, kommen wir auf Sie zu.