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Beratungsangebote

Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.

Um Ausbildungsbetrieb zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Wir zeigen auf, was Unternehmen tun müssen.

Mit dem Einstellen eines Auszubildenden übernimmt ein Ausbildungsbetrieb eine große Verantwortung. Durch das Ausbildungsverhältnis entstehen für beide Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten, die eine gute Zusammenarbeit sicher stellen sollen.

Bei der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses müssen rechtlichen Vorgaben beachtet werden

Nicht nur die betriebliche Ausbildungszeit wird auf die vertragliche Ausbildungszeit angerechnet. Auch der Unterricht in der Berufsschule ist Ausbildungszeit.

Das Berufsbildungsgesetz regelt die Möglichkeiten der Ausbildungszeitverkürzung beziehungsweise Ausbildungszeitverlängerung.

Das Team der IHK-Beraterinnen und Berater betreut Unternehmen und Auszubildende aus den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und dem Bodenseekreis.

Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern.

Auszubildende haben bei Beendigung ihres Ausbildungsverhältnisses einen Anspruch auf ein betriebliches Zeugnis.

Die Ausbildungsberater der IHK stehen den Unternehmern und Auszubildenden als Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme rund um die Berufsausbildung zur Verfügung. Darüber hinaus hilft der Schlichtungsausschuss, wenn sich Probleme nicht intern klären lassen.

Kommt es zu Problemen in der Ausbildung, stehen den Auszubildenden und den Ausbilderinnen und Ausbildern vielfältige Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Arbeitgeber suchen qualifizierte junge Mitarbeiter und Schüler und Studenten suchen Gelegenheiten, ihr künftiges Berufsfeld in der Praxis auszuprobieren. Dafür gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten.