Nr. 1940300

Beschäftigung im Verkehrsgewerbe

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 Änderungen der Regelungen zur Qualifikation der Berufskraftfahrer und weiterer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Ziel der Rechtsverordnung der Bundesregierung ist es, den Fahrermangel in Deutschland bekämpfen. Am 18. August 2026 sind die Änderungen in Kraft getreten.

Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen Lkw- und Bus-Führerscheinneuerwerber eine über die Fahrererlaubnis hinausgehende Grundqualifikation nachweisen. Außerdem sind regelmäßige Weiterbildungen für alle Berufskraftfahrer Pflicht.

Eine Vielzahl von Vorschriften rund um die Themen Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten müssen Fahrer einhalten, die gewerblich Personen oder Güter befördern. Ebenso ist die Einhaltung dieser Regelung zu dokumentieren.