Änderungen der Regelungen zur Qualifikation der Berufskraftfahrer
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2026 Änderungen der Regelungen zur Qualifikation der Berufskraftfahrer und weiterer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Ziel der Rechtsverordnung der Bundesregierung ist es, den Fahrermangel in Deutschland bekämpfen. Am 18. August 2026 sind die Änderungen in Kraft getreten. Folgende Punkte wurden geändert:
Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation in mehreren Sprachen
Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation künftig in neun Fremdsprachen abgelegt werden kann:
- Albanisch
- Englisch
- Hocharabisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Russisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Prüfung Grundqualifikation
Die praktische Prüfung der Grundqualifikation wird um 90 Minuten reduziert und dauert künftig 120 Minuten.
Der Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Situationen“ entfällt.
Änderungen beim Führerscheinerwerb
Führerscheine aus Albanien, dem Kosovo, Montenegro und der Ukraine werden künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben. Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert.
Führerscheine aus Drittstaaten, die bereits in einem anderen EU-Staat umgetauscht wurden, werden künftig in Deutschland anerkannt.
