Neue Spielzeugverordnung: Leitfaden für Hersteller, Importeure und Händler

Die neue Spielzeugverordnung 2025/2509 (Toy Safety Regulation, TSR) bringt wichtige Änderungen für Hersteller, Importeure und Händler von Spielzeug mit sich und löst ab 1. August 2030 die alte Spielzeugrichtlinie ab. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern zu erhöhen, gesetzliche Vorgaben zu vereinheitlichen und Transparenz in Lieferketten zu schaffen. Wer die Verordnung nicht rechtzeitig umsetzt, riskiert Bußgelder, Verkaufsverbote oder Rückrufaktionen. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Neuerungen, Pflichten und Handlungsempfehlungen für Unternehmen.

Hintergrund und Ziele der neuen Spielzeugverordnung

Die Spielzeugverordnung wurde aktualisiert, um aktuelle Sicherheitsstandards zu erfüllen. Die Verordnung soll:
  • Kinder vor gefährlichen Stoffen und Produkten schützen
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Lieferketten verbessern
  • Rechtssicherheit für Hersteller und Händler schaffen
Neben Herstellern, Einführern und Händlern werden nun auch erstmals Anbieter von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment- und Logistikdienstleister in die Verantwortung genommen, um den Direktvertrieb über den Online-Handel sicherer zu gestalten.

Geltungsbereich und Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für alle Produkte, die als Spielzeug im Sinne der EU-Definition gelten. Dazu zählen:
  • Artikel, die zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind
  • Produkte, die in der Praxis von Kindern zum Spielen verwendet werden
Ausgenommen sind Produkte, die nicht primär als Spielzeug gedacht sind, wie zum Beispiel bestimmte elektronische Geräte, dekorative Gegenstände oder auch Bücher für Kinder über 36 Monaten und öffentliche Spielgeräte.

Wesentliche Neuerungen

Spielzeuge dürfen in der EU nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den wesentlichen Sicherheitsanforderungen im Anhang II der Verordnung entsprechen. Dieser umfasst physikalische, mechanische sowie chemische und elektrische Eigenschaften, Entzündbarkeit, Hygiene und Radioaktivität. Für digital vernetze Spielzeuge müssen zusätzlich die Risiken für die psychische Gesundheit berücksichtigt werden.

Sicherheit und Chemikalien

Die neue Spielzeugverordnung verschärft die Anforderungen und Grenzwerte an Inhaltsstoffen, darunter auch Bisphenole und allergene Duftstoffe. Neben den bekannten schädigenden Inhaltsstoffen (krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch) werden nun auch endokrine Disruptoren, PFAS (Ewigkeitschemikalien), organo- und neurotoxische Substanzen sowie spezielle Allergene verboten.

Kennzeichnungspflichten und Warnhinweise

Alle Spielzeuge müssen künftig mindestens folgende Kennzeichnungen tragen:
  • CE-Kennzeichnung
  • Herstellerinformationen und Importeurangaben (mit Postadresse und elektronischer Adresse)
  • Warnhinweise für bestimmte Altersgruppen oder Risiken

Digitale Produktinformationen

Ein zentraler Punkt ist die Einführung digitaler Produktinformationen. Hersteller sollen einen digitalen Produktpass bereitstellen, der alle relevanten Daten zu Sicherheit, Materialien und Compliance enthält. Dieser soll über einen QR-Code oder einen vergleichbaren Datenträger abrufbar sein und in Zukunft die EU-Konformitätserklärung ersetzen. Der digitale Produktpass muss auf dem Produkt ersichtlich und vor dem Kauf eingesehen werden können. Dies gilt auch für Online-Angebote. So erleichtert es den Verbrauchern, Händlern aber auch den Behörden nachzuvollziehen, ob alle Sicherheitsanforderungen erfüllt wurden.

Cybersicherheit

Da die Anzahl an vernetztem Spielzeug immer mehr zunimmt, befasst sich die neue Verordnung nun auch erstmal mit dem Thema Cybersicherheit. Daher müssen Spielzeuge mit digitalen Elementen der Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates entsprechen. Spielzeuge, bei denen künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt, müssen der Verordnung (EU) 2024/1689.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Hersteller, Importeure und Händler sollten die folgenden Schritte beachten:
  • Überprüfung bestehender Produkte auf die neuen Vorgaben
  • Anpassung von Kennzeichnungen und Verpackungen
  • Einrichtung eines digitalen Produktpasses für relevante Produkte
  • Schulung von Mitarbeitern und Lieferanten über die neuen Pflichten
  • Regelmäßige interne Kontrollen und Aktualisierung von Testberichten

Chancen & Herausforderungen

Die Umsetzung der neuen Spielzeugverordnung bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen.

Chancen:

  • Höhere Produktsicherheit steigert Vertrauen bei Kunden
  • Wettbewerbsvorteil durch transparente Lieferketten
  • Möglichkeit, nachhaltige und innovative Produkte zu positionieren

Herausforderungen:

  • Kosten für Tests, Zertifikate und Anpassungen: Die EU-Konformitätserklärung wird durch den digitalen Produktpass ersetzt. Dies erfordert Anpassungen der Dokumentation. Außerdem werden umfangreichere Risikoanalysen gefordert und Test müssen um die Themen Chemikalien und Cybersicherheit erweitert werden.
  • Komplexität bei internationalen Lieferketten
  • Dokumentations- und Schulungsaufwand

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hersteller und Importeure tragen die Hauptverantwortung, Händler unterstützen die Umsetzung. Online-Marktplätze sowie Fulfillment- und Logistikdienstleister werden nun auch in die Verantwortung genommen, um den Direktvertrieb über den Online-Handel sicherer zu gestalten.
Die Verordnung ist im Januar 2026 verbindlich in Kraft getreten und muss verpflichtend ab dem 1. August 2030 umgesetzt werden. Die Artikel 28-44 und 49-55 gelten bereit seit Januar 2026.
Testberichte, Zertifikate, CE-Konformitätserklärungen und digitale Produktpässe müssen mindestens 10 Jahre archiviert werden.