Umfrage zur Arbeitnehmerentsendung

Die Europäische Kommission führt mit Unterstützung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) derzeit eine Umfrage zur Arbeitnehmerentsendung durch. Unternehmen sind eingeladen, ihre Erfahrungen mit den geltenden Entsendevorschriften und deren praktischer Anwendung einzubringen.
Von einer Arbeitnehmerentsendung spricht man, wenn ein Unternehmen Beschäftigte vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsendet, um dort im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung tätig zu werden. Dabei müssen die Vorgaben des jeweiligen Mitgliedstaates beachtet werden. Dazu zählen insbesondere Entsendemeldungen, Dokumentationspflichten und weitere Verwaltungsschritte.
Die Verfahren und Anforderungen unterscheiden sich zwischen den EU-Mitgliedstaaten und können für entsendende Unternehmen mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden sein. Die Befragung soll daher Erfahrungen und Einschätzungen zur praktischen Anwendung der Entsendevorschriften erfassen. Die Ergebnisse sollen in die europäische Datenerhebung sowie in die Entwicklung von Indikatoren zur Arbeitnehmerentsendung einfließen.
Unternehmen mit praktischen Erfahrungen bei der grenzüberschreitenden Entsendung können sich hier an der Befragung beteiligen:


Eine Teilnahme ist bis zum 29. Oktober 2026 möglich.

Stand: 20. Oktober 2026