IHK-Zugehörigkeit und Beitrag

Unser IHK-Bezirk umfasst die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie die Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen. Informationen zum Beitrag sowie unsere Beitragsordnung finden Sie hier.
Überweisungträger, auf dem ein Stift liegt © Thorben Wengert - stock.adobe.com

Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der EU wird seit dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Bei einer Überweisung an die IHK zu Rostock achten Sie daher bitte ab sofort auf die korrekte Angabe des Empfängernamens und der IBAN.

Antrag online © IHK zu Rostock

Sie möchten direkt online einen Antrag zum IHK-Beitrag stellen? Wir bieten Ihnen Anträge zur Anpassung des Beitrags sowie auf Stundung ebenso wie einen Überblick über die Antragsvoraussetzungen.

Die IHK zu Rostock vertritt branchenübergreifend das Gesamtinteresse von rund 36.000 Unternehmen in der Hansestadt Rostock sowie in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen.

Häufig gestellte Fragen und deren Antworten zum Thema IHK-Zugehörigkeit und Beitrag finden Sie hier.

Hier finden Sie Erläuterungen zu Rechtsgrundlagen der IHK-Zugehörigkeit, zur Veranlagung der Gewerbesteuer, zu Betriebsstätten und Besonderheiten gewerblicher Tätigkeit. Weiterhin informieren wir Sie über die Beiträge der IHK-Zugehörigen gemäß unserer Beitragsordnung.

Beiträge bei Industrie- und Handelskammern sind Abgaben im Sinne der Abgabenordnung. Die Berechnung der konkreten Beitragshöhe erfolgt nach der Wirtschaftssatzung, die durch die Vollversammlung (gewählte Gewerbetreibende) jährlich neu beschlossen wird.

Wir machen uns für die Wirtschaft stark - und das ausschließlich durch und für die Leistungskraft der Unternehmen. Ihr Beitrag hilft, die wirtschaftlichen Bedingungen unserer Region zu verbessern.

Sie wollen sich vom Beitrag befreien lassen? Hier finden Sie ein Formular dafür sowie Vordrucke für diverse Erhebungsbögen.

Ansprechpartner des Fachbereiches