Beitragsordnung

Wir machen uns für die Wirtschaft stark – und das ausschließlich durch und für die Leistungskraft der Unternehmen.
Die IHK – das sind nicht nur die 85 Angestellten unseres Hauses, sondern in erster Linie die 1.500 ehrenamtlich tätigen Vertreter der IHK-zugehörigen Unternehmen. Diese Unternehmer erfassen die Herausforderungen der Wirtschaft unseres IHK-Bezirkes in den Ausschüssen (z. B. für Tourismus, Dienstleistung, Berufsaus- und Weiterbildung, Recht und Steuern, Außenwirtschaft) und leiten sie über die Angestellten der IHK einer Lösung zu. Dadurch sorgt die IHK praxisnah und mit vergleichsweise geringem Verwaltungs- und Kostenaufwand für die Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen unserer Region. Ihr Beitrag hilft, diese Tätigkeit zu sichern.

Die Änderung der Beitragsordnung vom 18. Dezember 2018 tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft.

nicht barrierefrei, PDF-Datei (78 KB)

Die Änderung der Beitragsordnung vom 18. Dezember 2018 tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft.

nicht barrierefrei, PDF-Datei (45 KB)

Die Änderungen der Beitragsordnung treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

nicht barrierefrei, PDF-Datei (88 KB)

Die Änderung der Beitragsordnung vom 28. November 2005 tritt ab 1. Januar 2008 in Kraft.

nicht barrierefrei, PDF-Datei (52 KB)

nicht barrierefrei, PDF-Datei (40 KB)

Die Beitragsordnung beinhaltet die grundsätzliche Regelung für die Beitragsveranlagung der IHK zu Rostock.