Recht und Steuern
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Neben der regulären GmbH - mit einem Stammkapital von 25.000 Euro - wurde die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Deutschland eingeführt. Es handelt sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, für die einige Besonderheiten gelten, also eine „Mini-GmbH“ oder eine „GmbH light“.
- Welchen Zweck hat die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?
- Ist die UG (haftungsbeschränkt) eine juristische Person?
- Welche Unterschiede bestehen zwischen einer UG und einer herkömmlichen GmbH?
- Welche Bezeichnung muss eine UG im Geschäftsverkehr führen?
- Was bedeutet die Ansparpflicht bei der UG und wann kann sie in eine GmbH umbenannt werden?
- Warum sind Sacheinlagen bei der UG ausgeschlossen?
- Für wen kommt die UG (haftungsbeschränkt) infrage?
- Wie gründet man eine UG (haftungsbeschränkt)?
- Welche gemeinsamen Regeln gelten für UG und herkömmliche GmbH?
- Wie ist die Haftung bei einer UG (haftungsbeschränkt) geregelt?
- Welche Geschäftsanschrift muss eine UG im Handelsregister angeben?
- Wie muss das Stammkapital der UG erhalten werden?
- Welche Aufgaben und Pflichten haben die Geschäftsführer einer UG?
- Wie kann eine UG aufgelöst werden?
- Welche Strafvorschriften gelten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG?
Welchen Zweck hat die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?
Die im GmbH-Gesetz geregelte „Mini-GmbH“ soll es Existenzgründern erleichtern, sich im Rahmen einer Rechtsform mit beschränkter Haftung mit wenig Stammkapital selbständig zu machen.
Der Gesetzgeber möchte so Existenzgründungen erleichtern und die Registereintragungen weiter beschleunigen.
Ist die UG (haftungsbeschränkt) eine juristische Person?
Auch die UG ist eine juristische Person ("Kapitalgesellschaft") und hat eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt eine eigene Firma (Namen) und wird durch ihre(n) Geschäftsführer vertreten. Auch das Vermögen der UG ist von dem der Gesellschafter zu trennen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen einer UG und einer herkömmlichen GmbH?
Im Gegensatz zur GmbH kann die UG mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gegründet werden. Im Grunde reicht ein Euro. Der Betrag muss auf volle Euro lauten.
Der zu wählende Betrag ist aber sorgfältig zu prüfen und sollte sich nach dem zu erwartenden Finanzbedarf der Unternehmung richten. Einer unterkapitalisierten Gesellschaft droht sonst gleich zu Beginn die Insolvenz.
Welche Bezeichnung muss eine UG im Geschäftsverkehr führen?
Die Unternehmergesellschaft darf im Rechtsverkehr nicht als GmbH firmieren, sondern muss den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen. Andere Abkürzungen sind unzulässig. Bei Nichtnennung des Zusatzes kommt eine persönliche Haftung wie bei Nichtnennung des „GmbH“-Zusatzes in Betracht. Grundsätzlich gilt wie für alle zur Firmenführung Berechtigten egal welcher Rechtsform: Personen-, Sach- und Phantasiefirmen sind zulässig.
Grenzen dieser Freiheit sind:
- Firmenklarheit
- Firmenwahrheit
- Irreführungsverbot (§ 18 Abs. 2 HGB).
Letzteres bedeutet, dass eine Eintragung abgelehnt werden kann, wenn die Irreführung für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich ist und die Eignung zur Irreführung ersichtlich ist. Die Täuschungseignung darf also nicht allzu fern liegen und muss ohne größere Beweisaufnahme feststellbar bzw. ohne weitere Quellen erkennbar sein.
Die Eignung zur Irreführung besteht häufig darin, dass eine Firmierung gewählt wird, mit dem das Publikum eine bestimmte Vorstellung über Umfang, Leistungsfähigkeit, Größe etc. des Unternehmens verbindet, das Unternehmen diesen Vorstellungen jedoch nicht entspricht.
Ob mit einem Firmenzusatz eine Irreführungsgefahr verbunden ist, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung, deren Feststellung eine den Industrie- und Handelskammern im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der Führung des Handelsregisters zugewiesene Aufgabe darstellt.
Hinweise auf die Zulässigkeit einzelner Firmenzusätze sprengen den Rahmen dieses Merkblattes. Die Industrie- und Handelskammern stehen jedoch zur kostenlosen Vorprüfung der Zulässigkeit von Firmen und Firmenzusätzen gerne zur Verfügung.
Nur eingeschränkt wird dabei aber geprüft, ob von dritter Seite gegen die Firmenbezeichnung wettbewerbs-, marken- oder namensrechtliche Einwendungen erhoben werden können.
Das Risiko, die Firma später aus einem solchen Grund ändern zu müssen, kann durch eigene Recherche (zum Beispiel im Internet unter www.handelsregister.de, www.dpma.de) zwar verringert, letztlich aber nie ganz ausgeschlossen werden.
Was bedeutet die Ansparpflicht bei der UG und wann kann sie in eine GmbH umbenannt werden?
Die UG dient als Einstiegsvariante in die GmbH. Die UG soll durch erfolgreiches Wirtschaften mit der Zeit zu einer "normalen" GmbH werden. Es besteht daher die Pflicht, Kapital "anzusparen". Die UG (haftungsbeschränkt) darf ihre Gewinne daher nicht voll ausschütten. Vielmehr ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden. Die Rücklagepflicht ist weder der Höhe nach, noch der Zeit nach beschränkt. Diese Rücklage beträgt mind. 25% des Jahresgewinns.
Wird die Rücklage nicht gebildet, ist der entsprechende Jahresabschluss nichtig. Die Rücklage darf nur zum Verlustausgleich vorangegangener Jahre oder für Stammkapitalerhöhungen verwendet werden.
Diese Sonderregelungen zur UG (haftungsbeschränkt) entfallen, sobald eine Kaptalerhöhung auf 25.000 Euro erfolgt. Hierzu bedarf es nur einer notariellen Beurkundung, da die UG (haftungsbeschränkt) keine andere Rechtsform als die GmbH, sondern nur eine Variante dieser ist, muss der Wechsel in die GmbH nicht im Wege des Formwechsels nach dem Umwandlungsgesetz erfolgen. Die Gesellschaft wird dann behandelt wie eine reguläre GmbH, kann also insbesondere ihre Gewinne ab diesem Zeitpunkt voll an die Gesellschafter ausschütten.
Warum sind Sacheinlagen bei der UG ausgeschlossen?
Eine Sacheinlage (zum Beispiel Maschinen, Forderungen, Einbringung eines Geschäftsbetriebs) ist bei der UG ausgeschlossen. Erst wenn das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital vollständig eingezahlt wurde, kann die UG zum Handelsregister angemeldet werden. Aus diesem Grund ist auch eine Neugründung einer UG (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung unzulässig.
Für wen kommt die UG (haftungsbeschränkt) infrage?
Die UG (haftungsbeschränkt) bietet sich insbesondere für Gründer an, die für ihr unternehmerisches Vorhaben keinen großen Kapitalbedarf haben oder Anschaffungen tätigen müssen. Der Gesetzgeber hatte hier speziell die Dienstleistungsbranche im Visier.
Wie gründet man eine UG (haftungsbeschränkt)?
Die UG (haftungsbeschränkt) kann – wie die reguläre GmbH– mittels einer individuell ausgearbeiteten Satzung oder mittels eines vom Gesetzgeber vorgegebenen Gründungsprotokolls (Musterprotokoll) gegründet werden.
Beides bedarf der notariellen Beurkundung. Die Anmeldung der UG (haftungsbeschränkt) beim zuständigen Amtsgericht erfolgt dann ebenfalls durch den beurkundenden Notar.
Wann kann das Musterprotokoll für die Gründung einer UG verwendet werden?
Das Musterprotokoll kann jedoch nur verwendet werden, wenn die UG (haftungsbeschränkt) (oder GmbH) nicht mehr als drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer hat.
Dies führt zur Einsparung von Notarkosten. Die Höhe der Notarkosten hängt von der Höhe des gewählten Stammkapitals ab.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Musterprotokoll gegenüber einem individuellen Gesellschaftsvertrag?
Nachteil des Gesellschaftsvertrags per Musterprotokoll ist allerdings, dass darin keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden können.
Bei einem individuell zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag können die Bedürfnisse der Gesellschafter dagegen berücksichtigt werden (zum Beispiel Regelungen über die Abhaltung von Gesellschafterversammlungen, Kündigung/Ausscheiden eines Gesellschafters, Übertragung von Geschäftsanteilen, Beschränkungen der Geschäftsführung).
Welche gemeinsamen Regeln gelten für UG und herkömmliche GmbH?
Da die UG eine Sonderform der GmbH ist, gelten für sie alle Regeln, die auch für die herkömmliche GmbH gelten. Einige der wichtigsten Regeln sind im Folgenden zusammengefasst:
Wie ist die Haftung bei einer UG (haftungsbeschränkt) geregelt?
Für Verbindlichkeiten der UG (haftungsbeschränkt) steht den Gläubigern als Haftungsmasse grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen zur Verfügung.
Die Gläubiger haben grundsätzlich nicht die Möglichkeit, zu ihrer Befriedigung auf das Privatvermögen der Gesellschafter zuzugreifen. Dies gilt selbst für den Fall der Insolvenz der UG.
In der Insolvenz haben die Gesellschafter also lediglich den wirtschaftlichen Verlust ihrer Einlage zu fürchten. Sollten die Gesellschafter ihre Einlage noch nicht vollständig erbracht haben, beschränkt sich ihre Haftung auf den noch ausstehenden Betrag.
Die Beschränkung der persönlichen Haftung gilt für die Gesellschafter aber erst mit der Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister. Denn erst mit der Eintragung wird sie als eigenständiges Rechtssubjekt geschaffen.
Sollten vor der Eintragung im Namen der UG (haftungsbeschränkt) Verbindlichkeiten begründet worden sein (zum Beispiel werden schon Geschäftsräume namens der UG (haftungsbeschränkt) "in Gründung" angemietet), können die jeweils Handelnden als auch die Gesellschafter persönlich haften.
Welche Geschäftsanschrift muss eine UG im Handelsregister angeben?
Im Handelsregister muss eine inländische Geschäftsanschrift eingetragen werden. Unter dieser Anschrift können Schriftstücke rechtswirksam zugestellt werden, auch wenn sie dort vom Geschäftsführer nicht zur Kenntnis genommen werden. Dies gilt auch für alle anderen Rechtsformen und Zweigniederlassungen.
Bei Geschäftsführungslosigkeit kann auch gegenüber den Gesellschaftern zugestellt werden. Außerdem wird die Möglichkeit verbessert, gegenüber juristischen Personen eine öffentliche Zustellung zu bewirken.
Wie muss das Stammkapital der UG erhalten werden?
Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Kredite an die Gesellschafter aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen können zu einer Überschuldungsbilanz und damit zur Insolvenzantragspflicht führen.
Verluste können das einmal vorhanden gewesene Kapital vermindern oder ganz aufzehren. Wenn sich aus der Jahresbilanz oder aus einer Zwischenbilanz ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden. Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig oder ergibt eine Bilanz, dass das tatsächliche Vermögen der Gesellschaft ihre Schulden nicht mehr deckt, so haben die Geschäftsführer unverzüglich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen und eine persönliche Haftung.
Sollte die UG keinen Geschäftsführer haben (Führungslosigkeit), so trifft diese Pflicht die Gesellschafter der UG.
Welche Aufgaben und Pflichten haben die Geschäftsführer einer UG?
Jede UG muss einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Den Geschäftsführern obliegt die Geschäftsführung der Gesellschaft nach innen und deren Vertretung nach außen. Geschäftsführer einer UG kann nur eine natürliche Person sein. Sie darf zugleich an der UG als Gesellschafter beteiligt sein (so genannter "Gesellschafter-Geschäftsführer").
Die Geschäftsführer werden durch die Gesellschafter bestimmt. Sie können durch diese jederzeit abberufen werden. Die Geschäftsführer haben jedem Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und Einsicht in Bücher und Schriften zu gestatten. Der Gesellschaftsvertrag kann die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gesellschafter nicht abweichend regeln. Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer im Außenverhältnis ist unbeschränkt.
Halten sich Geschäftsführer nicht an die Weisungen der Gesellschafter, können sie zwar intern zur Rechenschaft gezogen werden. Dritten gegenüber kann die interne Beschränkung nicht entgegengehalten werden.
Gewisse Personen können für bestimmte Zeiträume nicht zum Geschäftsführer bestellt werden (zum Beispiel bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten).
Wie kann eine UG aufgelöst werden?
Eine UG kann durch Gesellschafterbeschluss mit qualifizierter Mehrheit aufgelöst werden. Auflösungsgründe sind u.a. auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablauf der vereinbarten Dauer der Gesellschaft. Bei der nachfolgenden Liquidation haben die Liquidatoren bei der Vermögensverteilung das sog. Sperrjahr zu beachten.
Vermögenslose Gesellschaften werden von Amts wegen im Handelsregister gelöscht.
Welche Strafvorschriften gelten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG?
Sowohl die Gesellschafter als auch die Geschäftsführer der UG können sich wegen der mit ihrer Stellung verbundenen Pflichten strafbar machen. Strafbar sind u. a. Falschangaben gegenüber dem Gericht und die schuldhaft verzögerte Stellung eines Insolvenzantrags. Strafbar machen sich auch Geschäftsführer, die es unterlassen, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.
