FAQs: Insolvenz für Gläubiger

Wenn ein Unternehmen insolvent ist und Ihrem Unternehmen Geld schuldet, stellen sich häufig viele Fragen. In unseren FAQs zur Insolvenz für Gläubiger finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Forderungsanmeldung, den Insolvenzverwalter und das Insolvenzverfahren.

Wie komme ich als Gläubiger an mein Geld?

Schuldet Ihnen ein insolventes Unternehmen Geld, können Sie Ihren Anspruch geltend machen, indem Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.
Im Laufe des Verfahrens erhalten Sie dann Ihre Forderung bzw. einen gewissen prozentualen Anteil bezahlt. Jeder Insolvenzgläubiger erhält dieselbe prozentuale Quote, unabhängig davon, wie hoch seine Forderung ist.

Wie muss ich als Gläubiger meine Forderung anmelden?

Die Aufforderung zur Forderungsanmeldung erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist durch den Insolvenzverwalter. Die maßgebliche Frist ist im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts festgelegt.

Ich habe die Frist verpasst, meine Forderung anzumelden. Was muss ich tun?

Forderungen sind bis zum Schlusstermin des Insolvenzverfahrens zu berücksichtigen.

Was ist zu tun, wenn mein Unternehmen keine Aufforderung zur Forderungsmeldung bekommen hat?

Sofern Ihr Unternehmen keine Aufforderung zur Forderungsanmeldung erhalten hat, ist es ratsam die Forderung in Eigeninitiative dem Insolvenzverwalter zu melden. Wichtig für Sie: Es ist wichtig zu handeln, denn wenn die Forderung nicht gemeldet wird, wird sie vom Insolvenzverwalter nicht berücksichtigt.

Was ist zu beachten, wenn ich als Gläubiger einen Insolvenzantrag stellen möchte?

Möchte nun ein Gläubiger den Insolvenzantrag stellen, so ist dies nur dann zulässig, wenn er bestimmte Anforderungen erfüllt.
Er muss:
  • Unterlagen zum Nachweis der Forderung, wie z.B. Rechnungen vorlegen und
  • darlegen können, dass der Schuldner diese nicht bezahlen kann; ausreichend dafür ist z.B. das Protokoll eines Gerichtsvollziehers über einen erfolglosen Pfändungsversuch oder die eidesstattliche Versicherung des Schuldners über seine Vermögenssituation.

Welche Unterlagen muss ich für die Forderung an den Insolvenzverwalter einreichen?

Es ist keine bestimmte Form für die Meldung vorgeschrieben. Zum Teil sendet der Insolvenzverwalter mit der Aufforderung der Forderungsmeldung auch entsprechende Formblätter mit.
Grundsätzlich sollte die Forderungsmeldung folgende Punkte enthalten:
  • Art der Forderung, wie z.B. Geldforderung
  • Höhe der Forderung
  • Rechtsgrundlage der Forderung, wie z.B. Kaufvertrag
  • Belege in Form einer Kopie
Achtung: Sofern es sich um keine Geldforderung handelt, ist statt der Höhe der Forderung mit Gegenwert anzugeben. Zinsen können nur bis zum Tag der Insolvenzeröffnung berücksichtigt werden.
Die Informationen und Auskünfte der IHK Schwaben enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z. B. durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.‎