17. August 2026
EU-Verpackungsverordnung - Brüssel schickt Unternehmen in den Blindflug
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Die Unternehmen müssen nun unter anderem technische Dokumentationen erstellen, und Registrierungsanforderungen erfüllen. Gleichzeitig sind zentrale Fragen zur praktischen Umsetzung zwischen der EU und der deutschen Auslegung ungeklärt. „Was Brüssel hier abliefert, ist ein Regulierungsdesaster mit Ansage“, kritisiert Reinhold Braun, Präsident der IHK Schwaben. „Unternehmen sollen rechtskonform handeln, obwohl europäische und deutsche Stellen zentrale Fragen unterschiedlich beurteilen. In dieser Form ist die Verordnung ein Frontalangriff auf das Unternehmertum: Statt sich um Kunden, Innovationen und Arbeitsplätze zu kümmern, müssen sich Betriebe durch ein Dickicht aus Rollen, Nachweisen und Registern kämpfen.“
Die PPWR unterscheidet zwischen Erzeugern, Herstellern, Importeuren, Lieferanten und Vertreibern. Je nach Geschäftsvorgang kann ein Unternehmen eine oder mehrere dieser Rollen einnehmen. Ohne eine aufwendige Einzelfallprüfung ist häufig kaum zu bestimmen, welche Pflichten sich daraus ergeben. Selbst beim gewöhnlichen Warenversand ist umstritten, wer für Karton oder Klebeband verantwortlich ist. Hinzu kommt der erhebliche Aufwand: Für Verpackungen sind z. B. Konformitätserklärungen erforderlich. Auf den Verpackungen müssen Erzeugerangaben sowie Typen-, Chargen- oder Seriennummern angebracht werden. Erfüllen können Unternehmen diese Anforderungen nur, wenn ihre Lieferanten verlässliche Material- und Inhaltsstoffdaten bereitstellen. Fehlen Informationen, geraten auch sie in die Haftungs- und Nachweisfalle.
Europäische Verordnung, nationale Alleingänge
Die erweiterte Herstellerverantwortung bleibt trotz EU-Verordnung national zersplittert. Ein zentrales EU-Portal gibt es nicht. Stattdessen entscheidet jedes Mitgliedsland, wie es die Registrierung umsetzt. Deutschland etwa setzt auf das bisher schon bestehende Register. Wer in mehrere Mitgliedstaaten liefert, muss sich also weiterhin mit unterschiedlichen Registrierungen, Gebühren und gegebenenfalls Bevollmächtigten auseinandersetzen. Auch für Kleinstunternehmen gibt es bei diesen länderspezifischen Pflichten keine generelle Bagatellgrenze, wodurch für manche der Versand ins Ausland unrentabel wird und sie unter Umständen das Auslandsgeschäft einstellen. Trotz regelmäßiger Ankündigungen zum Bürokratieabbau kommen damit in der betrieblichen Praxis weiterhin mehr neue Belastungen hinzu, als bestehende Pflichten entfallen. Die PPWR steht exemplarisch für eine Überregulierung, die für zwei Drittel aller IHK-Mitgliedsunternehmen das größte Risiko für ihren wirtschaftlichen Erfolg ist. Braun: „Die EU verkauft das als Harmonisierung. Das ist aber kein Binnenmarkt, sondern ein Registrierungs- und Gebührenkarussell. Bürokratieabbau sieht anders aus.“
IHK fordert EU-weite Vollzugspause und klare Regeln
Die IHK Schwaben fordert eine EU-weite Vollzugspause für alle Anforderungen, deren Auslegung noch nicht eindeutig geklärt ist. Notwendig sind verbindliche und einheitliche Regeln, ein zentrales digitales Verfahren sowie spürbare Vereinfachungen und Bagatellgrenzen für kleine und mittlere Unternehmen. Deutschland darf zudem die nationale Umsetzung nicht zusätzlich verkomplizieren. Der Handlungsdruck ist hoch: Der Start im August 2026 ist lediglich der Auftakt. In den kommenden Jahren folgen weitere Vorgaben, unter anderem zur harmonisierten Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und zur Verpackungsminimierung. „Wer seine Regeln nicht eindeutig formuliert, darf Unternehmen nicht für Verstöße belangen“, fordert Braun. „Erst müssen Zuständigkeiten und Verfahren verlässlich feststehen. Andernfalls wird aus einem schlechten Start eine dauerhafte Belastung für den Wirtschaftsstandort.“
Ungeachtet der politischen Kritik unterstützt die IHK Schwaben ihre Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung. Das laufend aktualisierte Angebot enthält einen Überblick über Pflichten und Fristen, Leitfragen zur Bestimmung der eigenen Rolle, Praxisbeispiele, Videos und Webinare. Darüber hinaus können Unternehmen eine individuelle PPWR-Erstberatung vereinbaren. Aufgrund der dynamischen Rechts- und Auslegungslage dient das Angebot der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtsverbindliche Beratung. Hier finden Sie weitere Informationen zur EU-Verpackungsverordnung.
