Schiedsgericht und Schiedsgerichtshof

Was ist Schiedsgerichtsbarkeit?

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein zwischen Geschäfts- bzw. Vertragspartnern vereinbartes Verfahren, in dem die Streitigkeit - ähnlich wie bei „normalen“, staatlichen Gerichten - abschließend und rechtsverbindlich entschieden wird. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Vereinbarung eines Schiedsgerichts durchaus üblich. So können auch schwierige Streitfälle fachkundig und schnellstmöglich abgeschlossen werden.
Die Schiedsrichter sind in der Verfahrensgestaltung wesentlich freier und flexibler als die Richter eines staatlichen Gerichtes. Sie können daher auch wirtschaftliche Interessen der Parteien stärker berücksichtigen. Auch die Parteien können mehr Einfluss auf das Verfahren nehmen. Diese Flexibilität kann zu schnellen und preisgünstigen Lösungen führen, die vor einem staatlichen Gericht nicht zu erzielen wären.
Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen hat wie ein Urteil. Schiedssprüche sind nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Oberlandesgericht vollstreckbar.

Welche Vorteile bietet mir die Schiedsgerichtsbarkeit?

  • Schiedsgerichtsbarkeit ist schnell. Es können Zeitverluste vermieden werden, die bei der Einschaltung der überlasteten staatlichen Gerichte in der Regel unumgänglich sind.
  • Auch das Verfahren selbst kann flexibler und unbürokratischer und daher häufig schneller geführt werden als ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.
  • Da es bei den meisten Schiedsgerichten weder Berufungs- noch Revisionsinstanz gibt, ist das Verfahren nicht nur zügiger sondern auch kostengünstiger, Mit dem Schiedsspruch der ersten und einzigen Instanz ist der Streit endgültig und verbindlich entschieden. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten sind daher in der Schiedsgerichtsbarkeit sehr selten.
  • Schiedsgerichtsbarkeit ist vertraulich: Das Verfahren ist von Schiedsrichtern und Parteien streng vertraulich zu behandeln. Anders als beim öffentlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten erfolgt das Schiedsgerichtsverfahren grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben intern. Informationen, die sich negativ auf den Geschäftsverkehr des Unternehmens auswirken könnten, gelangen nicht an die Öffentlichkeit. Viele Unternehmen sehen dies als einen ganz wesentlichen Vorteil.
  • Schiedsgerichtsbarkeit kann Geschäftsbeziehungen bewahren: Die Führung eines Schiedsverfahrens wird wegen der kaufmännischen Wurzeln der Schiedsgerichtsbarkeit von vielen Unternehmern als eine adäquate Form der Streitbeilegung angesehen. Nach Abschluss des Schiedsverfahrens, das im Übrigen sehr häufig mit einer einvernehmlichen Einigung endet, können die Geschäfte häufig unbelasteter weitergeführt werden, als dies nach Führung eines Gerichtsprozesses der Fall ist.
  • Schiedsgerichte schaffen auch im Ausland vollstreckbare Titel: Schiedssprüche sind nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Oberlandesgericht vollstreckbar. Im internationalen Bereich sind Schiedssprüche sehr häufig wesentlich leichter zu vollstrecken als deutsche Urteile. Das liegt daran, dass mehr als 140 Staaten dem sogenannten New Yorker Abkommen von 1958 beigetreten sind, das die Vollstreckung von Schiedssprüchen im Ausland regelt. Hinzukommen weitere entsprechende Abkommen zwischen Deutschland und anderen Staaten. Deutsche Urteile sind dagegen nicht überall auf der Welt vollstreckbar. In China oder Russland zum Beispiel kann grundsätzlich aus einem deutschen Schiedsspruch vollstreckt werden, nicht aber aus einem deutschen Gerichtsurteil.

Worin besteht der Unterschied zwischen Schiedsgericht und Mediation?

Anders als bei der Mediation entscheidet das Schiedsgericht am Ende des Verfahrens verbindlich über die geltend gemachten Ansprüche. Diese Entscheidung hat für die Parteien die Wirkung eines staatlichen Urteils. Die Schiedsrichter können sich also nicht darauf beschränken, allein oder mit den Parteien eine mögliche Lösung auszuarbeiten und den Parteien vorzuschlagen, sich auf deren Umsetzung zu einigen. Allerdings werden auch die Schiedsrichter ausloten, ob die Chance zu einer gütlichen Einigung besteht.
Bei der Mediation dagegen erarbeiten die Konfliktparteien über das strukturierte Mediationsverfahren mit Hilfe eines neutralen Vermittlers (Mediator) freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts. Auch eine erfolgreiche Mediation führt überwiegend zu einem Konsens und damit zu einer tragfähigen und dauerhaften Lösung. Allerdings spielt die Freiwilligkeit eine ungleich größere Rolle, da im Gegensatz zum Schiedsgerichtsverfahren kein endgültiger Schiedsspruch des/r Schiedsrichter/s droht.

Welche Wirtschaftskonflikte eignen sich für ein Schiedsgerichtsverfahren?

Grundsätzlich eignet sich jeder Konflikt für ein Schiedsgerichtsverfahren, der eine Eskalationsstufe kurz vor dem Gang zum ordentlichen Gericht erreicht hat oder bei einem Streit, bei dem sich nur noch das Gerichtsverfahren als Alternative anbietet und der wirtschaftliche Aspekt eine Rolle spielt.
Das Schiedsgerichtsverfahren bietet sich besonders an:
  • wenn die flexible Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen von Bedeutung ist,
  • wenn eine schnelle, kostengünstige Entscheidung gesucht wird,
  • wenn Unternehmensinterna zur Sprache kommen,
  • wenn Produktions- und Geschäftsgeheimisse zu wahren sind,
  • wenn der Ruf des Unternehmens leiden könnte,
  • wenn die Geschäftsbeziehung berücksichtigt werden soll,
  • wenn Auslandsbezug besteht.