Grundlagen Zoll: das Wichtigste im Überblick
Das europäische Zollrecht regelt einheitlich den Warenverkehr über die Außengrenzen der Europäischen Union. Was muss man beim Export oder Import wissen? Ist eine EORI-Nummer zwingend erforderlich? Welche Zollgebühren sind zu berücksichtigen und worauf muss man sonst noch achten? Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Zollrechts.
- Zollgebiet und Zollrecht der EU
- Zolltarif und Wareneinreihung
- EORI-Nummer
- Ermittlung des Zollwerts
- Arten von Zollsätzen
- Zollverfahren und Zollanmeldung
- Verbote und Beschränkungen
- Warenursprung und Präferenzen
- Zolldatenbanken für die Ein- und Ausfuhr
- Import und Export: unsere Checklisten
- Weiterbildungsangebot
Zollgebiet und Zollrecht der EU
Das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) umfasst die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten einschließlich ihrer Küstenmeere und des Luftraums. Obwohl sie zum Staatsgebiet gehören, sind bestimmte Regionen nicht Teil des EU-Zollgebiets:
- Helgoland und Büsingen (Deutschland)
- Ceuta, Melilla und die Kanarischen Inseln (Spanien)
- Livigno und Campione d'Italia (Italien)
- Überseegebiete, Färöer und Grönland
Eine vollständige Übersicht über das Zollgebiet und dessen Außengrenzen stellt die Zollverwaltung zur Verfügung.
Das Zollrecht regelt den Warenverkehr zwischen der EU und Drittländern. Es umfasst unter anderem die Erhebung von Einfuhrabgaben, die Durchführung von Zollverfahren sowie die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet der Unionszollkodex (UZK), der in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt und das europäische Zollrecht weitgehend harmonisiert.
Am 17. Mai 2023 hat die EU-Kommission Vorschläge für die umfassende Reform der EU-Zollunion vorgelegt, die schrittweise umgesetzt wird. In unserem Artikel zur EU-Zollreform haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Zolltarif und Wareneinreihung
Die korrekte Zuordnung einer Ware zur zutreffenden Warennummer (Einreihung einer Ware in den Zolltarif) bildet die Grundlage jeder Zollabwicklung und entscheidet unter anderem über die Höhe der Einfuhrabgaben, die Anwendbarkeit handelspolitischer Maßnahmen sowie über mögliche Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Die Warennummer basiert auf dem weltweit angewendeten Harmonisierten System (HS) zur Bezeichnung und Codierung von Waren. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind international einheitlich. Die jeweiligen nationalen Zolltarife bauen weltweit darauf auf.
Eine Übersicht über die Gliederung der Codenummern finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
(!) Die Einreihung einer Ware in den Zolltarif liegt in der Verantwortung des Unternehmens.Sollten Sie bei der Einreihung unsicher sein, können Sie in der EU-Datenbank für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) nach den erteilten verbindlichen Zolltarifauskünften recherchieren oder selbst eine verbindlichen Zollauskunft beim Zoll beantragen.
Die IHK Region Stuttgart stellt eine Anleitung zur Benutzung der vZTA-Datenbank zur Verfügung.
Nützliche Links:
| Elektronischer Zolltarif (EZT) | Recherche der zutreffenden Warennummer und Einfuhrabgaben |
| Statistisches Bundesamt | Recherche von Warennummern und Änderungen der Kombinierten Nomenklatur |
| Warenverzeichnis-Suchmaschine | Das Tool erleichtert die Zuordnung von Warennummern der Kombinierten Nomenklatur einem Kodierungssystem für Waren |
| Zentrale Auskunft Zoll | Fachliche Unterstützung bei Zollfragen |
EORI-Nummer
EORI (Economic Operators Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung gegenüber der Zollverwaltung.
(!) Diese Nummer ist Voraussetzung für die Zollabfertigung in der Europäischen Union - jedes Unternehmen in Europa, das Ein- oder Ausfuhren beim Zoll anmeldet, benötigt eine EORI-Nummer.
- Die EORI-Nummer und die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten werden (nach Einwilligung) in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt.
- Der Antrag zur Erteilung einer EORI-Nummer erfolgt über das Zoll-Portal.
Links zur weiteren Informationen:
- (Zoll) Fragen und Antworten zur EORI-Nummer
- (Zoll) Antragsverfahren
- EU-Datenbank zur Bestätigung der EORI-Nummer
- EU-Datenbank zur Überprüfung von EORI-Nummern
Ermittlung des Zollwerts
Das Unionszollkodex sieht sechs Methoden zur Ermittlung des Zollwerts vor, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der festgelegten Verfahren angewendet werden dürfen.
(!) Somit kann die jeweils nächste Methode nur dann angewendet werden, wenn der Zollwert nicht anhand der vorhergehenden Methode ermittelt werden kann.
| Transaktionswert für die eingeführte Ware |
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| Transaktionswert gleicher Waren |
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| Transaktionswert ähnlicher Waren |
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| Deduktive Methode |
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| Methode des errechneten Wertes |
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| Schlussmethode |
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Mehr Informationen zu den Methoden der Zollwertermittlung finden Sie auf der Webseite des Zolls.
Arten von Zollsätzen
| WTO-Zollsatz / MFN-Zollsatz | der Zollsatz, den die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) untereinander anwenden. Er wird auch Most Favoured Nation Zollsatz (MFN) genannt. Dieser Zollsatz ist im Normalfall anzuwenden, wenn kein Freihandelsabkommen zwischen den Parteien besteht. |
| Genereller Zollsatz | Gilt für Waren mit Ursprung in Ländern, die nicht WTO-Mitglied sind. |
| Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen | Staaten, die untereinander ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, gewähren Ursprungserzeugnissen ihrer Vertragspartner günstigere Zölle als den WTO-Zollsatz. |
| Zollsatz aufgrund allgemeiner Präferenzen | Zollvergünstigungen für Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern |
| Antidumping-, Antisubventions- und Schutzzölle |
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Zahlreiche Sachverhalte können zu einer Zollbefreiung führen - darunter zum Beispiel Privatsendungen, Rückwaren, Warenmuster und -proben. Mehr Informationen zu diesen und anderen Fällen der außertariflichen Zollbefreiung finden Sie auf der Webseite vom Zoll.
Zollverfahren und Zollanmeldung
Jeder Grenzübertritt einer Ware erfordert die Anmeldung eines Zollverfahrens. Standardmäßig erfolgt diese Anmeldung elektronisch im deutschen IT-System der Zollverwaltung - dem ATLAS-System.
(!) Bestimmte Zollverfahren bedürfen einer vorherigen Bewilligung.
Waren können gemäß Unionszollkodex in eines der folgenden Zollverfahren überführt werden:
- Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
- Ausfuhrverfahren
- Versandverfahren
- Verwendung (Vorübergehende Verwendung; Endverwendung)
- Lagerverfahren (Zollager; Freizone)
- Veredelung (aktiv; passiv)
Ausführliche Informationen zu allen Verfahren und Besonderheiten finden Sie auf der Webseite vom Zoll.
- Je nach Zollverfahren müssen verschiedene Unterlagen zur Zollanmeldung vorbereitet und gegebenenfalls bei der Zollbehörde vorgelegt werden. Diese müssen auch zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Im Artikel der IHK Region Stuttgart sind weitere Informationen zu den Aufbewahrungsvorschriften für Zolldokumente zu finden.
- Erfassung des Warenverkehrs sowie die zollamtliche Überwachung erfolgen nicht nur im Rahmen einer Zollanmeldung. Auch weitere Schritte müssen noch vor der Anmeldung unternommen werden - mehr dazu auf dieser Seite vom Zoll: Erfassung des Warenverkehrs.
- Die Beteiligten (Zollanmelder) können sich sich grundsätzlich direkt oder indirekt vertreten lassen.
- Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen können Vereinfachungen bei der Überführung von Waren in ein Zollverfahren gewährt werden. Für die Inanspruchnahme einer Vereinfachung ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.
- Ein Unternehmen, das den Status zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder AEO (Authorized Economic Operator) besitzt, gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen.
(!) Vorübergehende Ausfuhr kann mithilfe des Carnet A.T.A. (französisch: admission temporaire und englisch: temporary admission) erleichtert werden. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. In unserem Artikel Carnet A.T.A. / C.P.D. - Zollpassierscheinheft finden Sie alle wichtigste Informationen dazu.
Verbote und Beschränkungen
Verbote und Beschränkungen dienen dem Schutz wichtiger Rechtsgüter wie zum Beispiel der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheit, der Umwelt sowie des Kultur- und Artenschutzes.
(!) Diese Sonderreglungen, die sich sowohl aus nationalem wie auch aus europäischem Recht ergeben, können die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr beschränken.
Einen umfassenden Überblick über die entsprechenden Regelungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr bietet der Zoll: Verbote und Beschränkungen
- Darunter fallen die in der EU geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität, die für alle Produkte gelten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Auf unserer Übersichtseite “CE-Kennzeichnung und Normen” finden Sie praxisnahe Informationen und Leitfäden hierzu.
- Beim Export sind vor allem die Exportkontrollvorschriften zu beachten, die den internationalen Handel durch strikte Verbote und Genehmigungspflichten einschränken. In unserem “Leitfaden Exportkontrolle” haben wir alle wichtigen Themen zur Exportkontrolle für Sie zusammengefasst.
- Auch Nachhaltigkeitsvorschriften gehören teilweise zu diesem Bereich, wie zum Beispiel (keine abschließende Auflistung):
- Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): CBAM-Leitfaden der IHK Bodensee-Oberschwaben
- EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR): EUDR-Leitfaden der IHK Bodensee-Oberschwaben
- EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-VO): F-Gase Verordnung: Regeln für Ein- und Ausfuhr - IHK Bodensee-Oberschwaben
- REACH-Verordnung: REACH - europäische Chemikalien-Verordnung - IHK Bodensee-Oberschwaben
Warenursprung und Präferenzen
Beim internationalen Warenhandel spielt der Warenursprung eine zentrale Rolle. Es wird zwischen drei Arten des Warenursprungs unterschieden:
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Präferenzieller Ursprung
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Nicht präferenzieller Ursprung
(handelspolitischer Ursprung) |
Warenmarkierung “Made in …”
(Wettbewerbsrechtlicher Ursprung) |
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Alle wichtigste Informationen zum Thema Warenursprung und Präfenzen haben wir in unserem Artikel zusammengestellt: Warenursprung und Präferenzen: das Wichtigste im Überblick
Zolldatenbanken für die Ein- und Ausfuhr
Der folgende Überblick zeigt, welche Datenbanken und Tools Unternehmen für Zolltarife, ATLAS-Codierungen, Einfuhrbestimmungen und Ursprungsregeln nutzen können.
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EZT-online
Beschränkungen und Codierungen prüfen
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Der Elektronische Zolltarif EZT-online unterstützt Unternehmen bei der Recherche von:
Die Datenbank enthält sowohl europäische als auch nationale Vorgaben.
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| TARIC-Datenbank | Bei der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union, auch TARIC genannt, handelt es sich um eine mehrsprachige Datenbank, in der alle Maßnahmen im Zusammenhang mit zolltarifären, handels- und agrarpolitischen EU-Rechtsvorschriften enthalten sind. |
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CIRCABC
Änderungen im TARIC verfolgen
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Über die EU-Plattform CIRCABC veröffentlicht die Europäische Union Änderungen an Zollnomenklaturen und TARIC-Daten.
Besonders hilfreich:
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| Access2Markets |
Besonders hilfreich ist die Datenbank bei internationalen Lieferketten und der Vorbereitung neuer Exportmärkte.
Ein Erklärvideo zeigt Ihnen, wie die Datenbank funktioniert und was Sie recherchieren können. Hilfreich sind auch die Antworten auf die Häufig gestellten Fragen.
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WuP-online
Warenursprung und Präferenzen online
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WuP-online ist ein komfortables Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union mit:
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Import und Export: unsere Checklisten
In unseren Artikeln Import aus Drittländern und Export in Drittländer haben wir die wichtigsten Informationen sowie praktische Checklisten für die Aus- und Einfuhrabfertigung zusammengestellt.
Weiterbildungsangebot
Das Weiterbildungsangebot Ihrer IHK -
Hier finden Sie unser umfangreiches Weiterbildungsangebot im Bereich Zoll.
Folgende Seminare und Lehrgänge werden regemäßig angeboten:
- Start up Zoll: geeignet sowohl für Neueinsteiger ohne Vorkenntnisse als auch für Praktiker, die bereits seit längerem mit der Zollabwicklung befasst sind und ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Dieser Kompaktlehrgang bildet die Grundlage für einen Einstieg in den späteren Zertifikatslehrgang Zoll.
- Zoll-Zertifikatslehrgang: Dieser Lehrgang bietet eine kompakte Form der Wissensvermittlung auf dem Gebiet des Zolls mit Schwerpunkt auf der praktischen Anwendung. Behandelt wird der gesamte Themenkomplex des Zolls, wie zum Beispiel Import- und Export-Zollabwicklung inklusiv Steuer- und Außenwirtschaftsrecht sowie Organisation des Zolls im eigenen Betrieb.
- Grundseminare zur Abwicklung von Exportgeschäften (Exporttechnik): Anhand praktischer Beispiele und unter Benutzung von Originalpapieren werden Sie Schritt für Schritt mit den wichtigsten Problemen bei der Abwicklung von Auslandsgeschäften vertraut gemacht.
- Zollbegünstigter Warenexport - Warenursprungs-/Präferenzrecht: Im Seminar werden die Präferenzregelungen sowie Präferenznachweise dargestellt, Risiken und Vorteile diskutiert sowie Vorgehensweise bei der Anwendung von Ursprungsregeln anhand von Fallbeispielen präsentiert und geübt.
- Einreihung und Tarifierung von Waren in den Zolltarif: Dieser Workshop vermittelt die Grundkenntnisse des Einreihens, Kennenlernen der Rechtsfolgen und das Erlernen der systematischen Vorgehensweise anhand praktischer Übungen.
- Exportkontrolle: Das Seminar vermittelt die Systematik der Exportkontrollvorschriften und Genehmigungspflichten, die Vorgehensweise bei der Ermittlung der richtigen Güterlistenpositionen, Grundzüge ausgewählter Embargos sowie Grundlagen für die Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen.
In unserem Arbeitskreis Zoll informieren wir regelmäßig unsere Mitgliedsunternehmen über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen im Zoll- und Präferenzrecht sowie in der Exportkontrolle und unterstützen sie bei der Klärung von Fragen und Herausforderungen, die im Tagesgeschäft auftreten.
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Stand: 26. August 2026
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Quelle: Zoll, GTAI, IHK Region Stuttgart
