Grundlagen Zoll: das Wichtigste im Überblick

Das europäische Zollrecht regelt einheitlich den Warenverkehr über die Außengrenzen der Europäischen Union. Was muss man beim Export oder Import wissen? Ist eine EORI-Nummer zwingend erforderlich? Welche Zollgebühren sind zu berücksichtigen und worauf muss man sonst noch achten? Dieser Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Zollrechts.

Zollgebiet und Zollrecht der EU

Das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) umfasst die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten einschließlich ihrer Küstenmeere und des Luftraums. Obwohl sie zum Staatsgebiet gehören, sind bestimmte Regionen nicht Teil des EU-Zollgebiets:
  • Helgoland und Büsingen (Deutschland)
  • Ceuta, Melilla und die Kanarischen Inseln (Spanien)
  • Livigno und Campione d'Italia (Italien)
  • Überseegebiete, Färöer und Grönland
Das Zollrecht regelt den Warenverkehr zwischen der EU und Drittländern. Es umfasst unter anderem die Erhebung von Einfuhrabgaben, die Durchführung von Zollverfahren sowie die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet der Unionszollkodex (UZK), der in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt und das europäische Zollrecht weitgehend harmonisiert.

Zolltarif und Wareneinreihung

Die korrekte Zuordnung einer Ware zur zutreffenden Warennummer (Einreihung einer Ware in den Zolltarif) bildet die Grundlage jeder Zollabwicklung und entscheidet unter anderem über die Höhe der Einfuhrabgaben, die Anwendbarkeit handelspolitischer Maßnahmen sowie über mögliche Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Die Warennummer basiert auf dem weltweit angewendeten Harmonisierten System (HS) zur Bezeichnung und Codierung von Waren. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer sind international einheitlich. Die jeweiligen nationalen Zolltarife bauen weltweit darauf auf.
Eine Übersicht über die Gliederung der Codenummern finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Elektronischer Zolltarif (EZT) Recherche der zutreffenden Warennummer und Einfuhrabgaben
Statistisches Bundesamt Recherche von Warennummern und Änderungen der Kombinierten Nomenklatur
Warenverzeichnis-Suchmaschine Das Tool erleichtert die Zuordnung von Warennummern der Kombinierten Nomenklatur einem Kodierungssystem für Waren
Zentrale Auskunft Zoll Fachliche Unterstützung bei Zollfragen

EORI-Nummer

EORI (Economic Operators Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung gegenüber der Zollverwaltung.
  • Die EORI-Nummer und die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten werden (nach Einwilligung) in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt.
  • Der Antrag zur Erteilung einer EORI-Nummer erfolgt über das Zoll-Portal.

Ermittlung des Zollwerts

Das Unionszollkodex sieht sechs Methoden zur Ermittlung des Zollwerts vor, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der festgelegten Verfahren angewendet werden dürfen.
Transaktionswert für die eingeführte Ware
  • Die wichtigste und die in der Praxis gebräuchlichste Methode
  • Ermittlung des Zollwertes auf der Grundlage des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises
Transaktionswert gleicher Waren
  • Ermittlung des Zollwertes auf der Grundlage des Transaktionswertes gleicher Ware
Transaktionswert ähnlicher Waren
  • Ermittlung des Zollwertes auf der Grundlage des Transaktionswertes ähnlicher Ware
Deduktive Methode
  • Ermittlung des Zollwerts durch Rückrechnung auf der Grundlage des inländischen Verkaufspreises abzüglich der auf dem inländischen Markt angefallenen Kosten und Steuern
Methode des errechneten Wertes
  • Kann auf Antrag des Anmelders der deduktiven Methode vorgehen
  • Der Zollwert wird auf der Grundlage des Preises der Ware und den vorgelegten Kalkulationsunterlagen für die im Drittland hergestellte Ware festgestellt
Schlussmethode
  • Letztmögliche Bewertungsmethode
  • Der Zollwert wird auf der Grundlage von in der EU verfügbaren Daten durch zweckmäßige Methoden ermittelt
Mehr Informationen zu den Methoden der Zollwertermittlung finden Sie auf der Webseite des Zolls.

Arten von Zollsätzen

WTO-Zollsatz / MFN-Zollsatz der Zollsatz, den die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) untereinander anwenden. Er wird auch Most Favoured Nation Zollsatz (MFN) genannt. Dieser Zollsatz ist im Normalfall anzuwenden, wenn kein Freihandelsabkommen zwischen den Parteien besteht.
Genereller Zollsatz Gilt für Waren mit Ursprung in Ländern, die nicht WTO-Mitglied sind.
Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen Staaten, die untereinander ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben, gewähren Ursprungserzeugnissen ihrer Vertragspartner günstigere Zölle als den WTO-Zollsatz.
Zollsatz aufgrund allgemeiner Präferenzen Zollvergünstigungen für Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern
Antidumping-, Antisubventions- und Schutzzölle
  • Antidumpingzölle werden verhängt, wenn nachgewiesen wird, dass die Ware unter dem auf dem Heimatmarkt geltenden Preis exportiert wird und den konkurrierenden Herstellern im Importland dadurch ein bedeutender Schaden entstanden ist.
  • Durch die Antisubventionszöllen wirds der Preisvorteil, der durch die Subventionen entsteht, ausgeglichen.
  • Schutzzölle dürfen dann erhoben werden, wenn Einfuhren unvorhergesehen stark ansteigen und bei den heimischen Herstellern vergleichbarer Waren ernsthafte Schäden verursachen.
Zahlreiche Sachverhalte können zu einer Zollbefreiung führen - darunter zum Beispiel Privatsendungen, Rückwaren, Warenmuster und -proben. Mehr Informationen zu diesen und anderen Fällen der außertariflichen Zollbefreiung finden Sie auf der Webseite vom Zoll.

Zollverfahren und Zollanmeldung

Jeder Grenzübertritt einer Ware erfordert die Anmeldung eines Zollverfahrens. Standardmäßig erfolgt diese Anmeldung elektronisch im deutschen IT-System der Zollverwaltung - dem ATLAS-System.
Waren können gemäß Unionszollkodex in eines der folgenden Zollverfahren überführt werden:
  • Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
  • Ausfuhrverfahren
  • Versandverfahren
  • Verwendung (Vorübergehende Verwendung; Endverwendung)
  • Lagerverfahren (Zollager; Freizone)
  • Veredelung (aktiv; passiv)
Ausführliche Informationen zu allen Verfahren und Besonderheiten finden Sie auf der Webseite vom Zoll.

Verbote und Beschränkungen

Verbote und Beschränkungen dienen dem Schutz wichtiger Rechtsgüter wie zum Beispiel der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheit, der Umwelt sowie des Kultur- und Artenschutzes.

Warenursprung und Präferenzen

Beim internationalen Warenhandel spielt der Warenursprung eine zentrale Rolle. Es wird zwischen drei Arten des Warenursprungs unterschieden:
  • Basiert auf ein- oder zweiseitigen Abkommen, die die EU mit anderen Staaten abgeschlossen hat
  • Waren erhalten Vorteile bei der Zollabwicklung
  • Festgelegte Be- oder Verarbeitungsregeln
  • Nachweise vorgesehen
  • Gilt für alle Waren
  • Wichtig für Einfuhrgenehmigungen und -lizenzen sowie für handelsrechtliche Einordnung (wie Statistiken oder Antidumping)
  • Wird durch ein Ursprungszeugnis nachgewiesen
  • Dient dem Verbraucherschutz im Bestimmungsland
  • Wird vom Hersteller eigenverantwortlich vergeben
  • Von den zollrechtlichen Ursprungsregeln rechtlich unabhängig

Zolldatenbanken für die Ein- und Ausfuhr

Der folgende Überblick zeigt, welche Datenbanken und Tools Unternehmen für Zolltarife, ATLAS-Codierungen, Einfuhrbestimmungen und Ursprungsregeln nutzen können.
EZT-online
Beschränkungen und Codierungen prüfen
Der Elektronische Zolltarif EZT-online unterstützt Unternehmen bei der Recherche von:
  • Ausfuhrbeschränkungen
  • Genehmigungspflichten
  • Zolltarifnummern
  • erforderlichen ATLAS-Codierungen
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Verbrauchsteuern
  • nationale Verbote und Beschränkungen
Die Datenbank enthält sowohl europäische als auch nationale Vorgaben.
Ein offizielles Benutzerhandbuch der Zollverwaltung unterstützt bei der Anwendung des Systems.
TARIC-Datenbank Bei der Zolltarifdatenbank der Europäischen Union, auch TARIC genannt, handelt es sich um eine mehrsprachige Datenbank, in der alle Maßnahmen im Zusammenhang mit zolltarifären, handels- und agrarpolitischen EU-Rechtsvorschriften enthalten sind.
CIRCABC
Änderungen im TARIC verfolgen
Über die EU-Plattform CIRCABC veröffentlicht die Europäische Union Änderungen an Zollnomenklaturen und TARIC-Daten.
Besonders hilfreich:
Access2Markets
Die EU-Datenbank Access2Markets unterstützt Unternehmen bei der Recherche von:
  • Zöllen
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • Verbrauchsteuern
  • Produktanforderungen
  • zuständigen Behörden innerhalb der EU
Besonders hilfreich ist die Datenbank bei internationalen Lieferketten und der Vorbereitung neuer Exportmärkte.
Ein Erklärvideo zeigt Ihnen, wie die Datenbank funktioniert und was Sie recherchieren können. Hilfreich sind auch die Antworten auf die Häufig gestellten Fragen.
WuP-online
Warenursprung und Präferenzen online
WuP-online ist ein komfortables Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union mit:
  • Übersichten
  • länderbezogenen Grundaussagen
  • Ursprungsprotokollen
  • Listenregeln

Import und Export: unsere Checklisten

In unseren Artikeln Import aus Drittländern und Export in Drittländer haben wir die wichtigsten Informationen sowie praktische Checklisten für die Aus- und Einfuhrabfertigung zusammengestellt.

Weiterbildungsangebot

  • Start up Zoll: geeignet sowohl für Neueinsteiger ohne Vorkenntnisse als auch für Praktiker, die bereits seit längerem mit der Zollabwicklung befasst sind und ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Dieser Kompaktlehrgang bildet die Grundlage für einen Einstieg in den späteren Zertifikatslehrgang Zoll.
  • Zoll-Zertifikatslehrgang: Dieser Lehrgang bietet eine kompakte Form der Wissensvermittlung auf dem Gebiet des Zolls mit Schwerpunkt auf der praktischen Anwendung. Behandelt wird der gesamte Themenkomplex des Zolls, wie zum Beispiel Import- und Export-Zollabwicklung inklusiv Steuer- und Außenwirtschaftsrecht sowie Organisation des Zolls im eigenen Betrieb.
  • Grundseminare zur Abwicklung von Exportgeschäften (Exporttechnik): Anhand praktischer Beispiele und unter Benutzung von Originalpapieren werden Sie Schritt für Schritt mit den wichtigsten Problemen bei der Abwicklung von Auslandsgeschäften vertraut gemacht.
  • Zollbegünstigter Warenexport - Warenursprungs-/Präferenzrecht: Im Seminar werden die Präferenzregelungen sowie Präferenznachweise dargestellt, Risiken und Vorteile diskutiert sowie Vorgehensweise bei der Anwendung von Ursprungsregeln anhand von Fallbeispielen präsentiert und geübt.
  • Einreihung und Tarifierung von Waren in den Zolltarif: Dieser Workshop vermittelt die Grundkenntnisse des Einreihens, Kennenlernen der Rechtsfolgen und das Erlernen der systematischen Vorgehensweise anhand praktischer Übungen.
  • Exportkontrolle: Das Seminar vermittelt die Systematik der Exportkontrollvorschriften und Genehmigungspflichten, die Vorgehensweise bei der Ermittlung der richtigen Güterlistenpositionen, Grundzüge ausgewählter Embargos sowie Grundlagen für die Organisation der Exportkontrolle im Unternehmen.
Stand: 26. August 2026
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Quelle: Zoll, GTAI, IHK Region Stuttgart