Export in Drittländer: das Wichtigste im Überblick
Im Handel mit Drittländern sind zoll-, außenwirtschafts- und exportkontrollrechtlichen Anforderungen zu beachten. Welche Formalitäten sind zu beachten und welche Voraussetzungen für das Ausfuhrgeschäft muss man erfüllen? Unser Artikel fasst die Antworten auf diese und weitere Fragen zusammen.
- Export: Checkliste
- 1. Voraussetzungen für ein Exportgeschäft
- 2. Zolltarif und Wareneinreihung
- 3. Exportkontrolle
- 4. Einfuhrbestimmungen und -abgaben des Bestimmungslandes
- 5. Liefer-, Zahlungs- und Vertragsbedingungen
- 6. Unterlagen und Dokumente für die Zollabfertigung
- 7. Ausfuhranmeldung und Zollabfertigung
- Weiterbildungsangebot
Export: Checkliste
Unsere Checkliste bieten einen unverbindlichen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die beim Export von Waren in Drittländer zu beachten sind.
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1.
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Allgemeine Voraussetzungen |
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2.
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Einreihung der zu exportierenden Waren in den Zolltarif | Mit der Zolltarifnummer entscheiden sich auch die weiteren erforderlichen Formalitäten. |
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3.
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Exportkontrolle: Prüfung möglicher Verbote und Beschränkungen |
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| 4. | Ermittlung Einfuhrbestimmungen und Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes |
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5.
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Klärung vertraglicher Bedingungen, Zahlungsbedingungen und Lieferbedingungen | Sollten mit dem Lieferant zweifelsfrei ausgehandelt werden. |
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6.
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Unterlagen/Dokumente | Frachtpapiere, Handelsrechnung, ggf. Präferenzpapiere, ggf. weitere Dokumente Einfuhrbestimmungen des Importlandes (z.B. Ursprungszeugnisse, besondere Zertifikate) |
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7.
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Ausfuhranmeldung und Zollabfertigung |
Klärung der Fragen:
Zollabfertigung:
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(!) Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
1. Voraussetzungen für ein Exportgeschäft
- Anmeldung des Gewerbes beim örtlich zuständigen Ordnungsamt, wo die Geschäftstätigkeit ausgeübt werden soll.
- Eintragung ins Handelsregister ab bestimmten Größenklassen bzw. immer bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) oder Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft (OHG))
- Beantragung einer EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification). Diese ist ab dem ersten Exportvorgang bei der Ausfuhranmeldung verpflichtend.
2. Zolltarif und Wareneinreihung
Die korrekte Zuordnung einer Ware zur zutreffenden Warennummer (Einreihung einer Ware in den Zolltarif) bildet die Grundlage jeder Zollabwicklung und entscheidet unter anderem über die die Anwendbarkeit handelspolitischer Maßnahmen und Exportkontrollvorschriften - Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungspflichten.
(!) Die Einreihung einer Ware in den Zolltarif liegt in der Verantwortung des Unternehmens.Sollten Sie bei der Einreihung unsicher sein, können Sie in der EU-Datenbank für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) nach den erteilten verbindlichen Zolltarifauskünften recherchieren oder selbst eine verbindlichen Zollauskunft beim Zoll beantragen.
Die IHK Region Stuttgart stellt eine Anleitung zur Benutzung der vZTA-Datenbank zur Verfügung.
3. Exportkontrolle
Die Ausfuhr von Waren aus der EU unterliegt zollrechtlichen und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften. Je nach Ware, Bestimmungsland, Endverwender und Verwendungszweck müssen Genehmigungspflichten oder Ausfuhrverbote und -beschränkungen beachtet werden.
Zu den Kernfragen der Exportkontrolle gehören:
| Was liefere ich? | Prüfung der Güterlisten |
| In welches Land liefere ich? | Prüfung der länderbezogenen Embargos |
| An wen liefere ich? | Prüfung der Sanktionslisten |
| Für welche Zwecke liefere ich? | Prüfung des Verwendungszwecks |
In unserem Leitfaden zur Exportkontrolle haben wir die wichtigsten Informationen zu diesem vielschichtigen Fachgebiet zusammengefasst.
4. Einfuhrbestimmungen und -abgaben des Bestimmungslandes
Für einen erfolgreichen Export mit anschließendem Import sind entsprechende Informationen über Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes unerlässlich. Das Unternehmen im Bestimmungsland sollte verbindlich vorgeben, welche Dokumente für die Einfuhrabfertigung erforderlich sind.
Die Datenbank Global Trade Helpdesk unterstützt beim Warenverkehr zwischen verschiedenen Staaten. Unternehmen können produktspezifisch Zoll- und Steuerabgaben, Marktzugangsvoraussetzungen abfragen. Zusätzlich können Unternehmen nach Markttrends sowie potenziellen Abnehmern und Partnern recherchieren.
Darüber hinaus ist das Nachschlagewerk Konsulats- und Mustervorschriften (K & M) der Handelskammer Hamburg sehr hilfreich. Darin findet man Hinweise über die Erfordernisse:
- der Inhalte der Handelsrechnung (gegebenenfalls mit Bescheinigung der IHK und konsularischer Legalisierung)
- eines Ursprungszeugnisses (gegebenenfalls mit konsularischer Legalisierung)
- einer präferenziellen Ursprungsbescheinigung (EUR.1), von der zuständigen Zollstelle geprüft und abgestempelt. Sie dient als Nachweis für die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Zollfreiheiten oder Zollermäßigungen im Bestimmungsland.
Daneben können noch eine Vielzahl zusätzlicher Papiere verlangt werden oder es sind Sonderbestimmungen für bestimmte Waren zu beachten.
Auskünfte über die zu entrichtenden Einfuhrabgaben im Importland finden Sie unter Angabe der Warennummer für die meisten Länder in der Datenbank Access2Markets. Das Portal ermöglicht es Unternehmen, Zölle, Steuern, Ursprungsregeln, Produktanforderungen, Zollverfahren, Handelshemmnisse und Handelsstatistiken zu einem bestimmten Produkt, das sie exportieren möchten, nachzuschlagen.
Eine weitere Informationsquelle ist GTAI - Germany Trade and Invest - stellt auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen zu ausländischen Märkten sowie Rechts- und Zollvorschriften zur Verfügung. Nach einer kostenlosen Registrierung können Sie unter anderem länderspezifische Merkblätter zum Thema Zoll und Einfuhr kompakt sowie Basisinformationen zur Einfuhr herunterladen.
5. Liefer-, Zahlungs- und Vertragsbedingungen
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Vertragsgestaltung
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Bei einem Handelsgeschäft mit Drittländern fallen Kosten und Risiken an (wie Transport, Versicherung, Zoll), deren Aufteilung zwischen dem Exporteur und dem Importeur vorab geregelt werden muss. Vor Vertragsabschluss sollten auch weitere Fragen geregelt werden - welches Recht kommt zur Anwendung, welches Gericht zuständig sein soll (Gerichtstand) oder ob im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden soll.
Speziell für den internationalen Warenverkehr wurde das UN-Kaufrecht geschaffen. Es kann eine gemeinsame Basis für die Vertragspartner bilden. Weitere Hinweise zur internationalen Vertragsgestaltung liefert die GTAI.
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Lieferbedingungen
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Lieferbedingungen werden häufig international standardisiert durch Incoterms® 2020 (International Commercial Terms). |
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Zahlungsbedingungen, Absicherungs- und Finanzierungsinstrumente
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Die Zahlungsbedingungen reichen von der Vorkasse bis zu einer Rechnung mit langfristigem Zahlungsziel. Akkreditive oder Zahlung gegen Dokumente sind ebenfalls möglich.
Die wirtschaftlichen und politischen Risiken von Exportgeschäften sind nie ganz auszuschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen können derartige Risiken durch staatliche Ausfuhrbürgschaften und Ausfuhrgarantien über die Euler Hermes Deutschland in Hamburg abgedeckt werden.
In unserem Artikel haben wir darüber hinaus Förderinstrumente für die Entwicklung von Auslandsgeschäften zusammengefasst.
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6. Unterlagen und Dokumente für die Zollabfertigung
Bei der Ausfuhr von Waren aus der EU können verschiedene Anmeldungen und Dokumente von der Zollverwaltung, vom Bestimmungsland der Ware oder vom Käufer verlangt werden. Dabei lassen sich diese Papiere im Wesentlichen nach folgenden Kriterien unterscheiden:
- Anmeldungen und Genehmigungen, die Sie auf Anforderung des Exportlandes bzw. der EU ausstellen müssen (z.B. Ausfuhranmeldung, Handelsrechnung, ggf. Ausfuhrgenehmigung)
- Papiere, die Sie nur auf unmittelbare Anforderung der Zollverwaltung ausstellen müssen (z.B. INF 4)
- Papiere, die Sie auf Anforderung des Importlandes ausstellen müssen (z.B. Ursprungszeugnis)
- Papiere, die Sie freiwillig auf Wunsch ihres Kunden ausstellen (z.B. Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, A.TR., Lieferantenerklärung).
Transportdokumente:
- B/L (Bill of Lading), Konnossement: vom Verfrachter eines See- und Binnenschiffstransportes ausgestellter Ladeschein, welcher die Übernahme der Ware zur Beförderung durch den Verfrachter oder die Verladung der Waren auf das Schiff bestätigt.
- CMR-Frachtbrief, LKW-Frachtbrief: Beförderungsdokument im Straßengüterverkehr, welches als Begleitpapier, Beweisurkunde und Empfangsbescheinigung gilt und die Ware begleitet.
- Luftfrachtbrief, Air Waybill (AWB): Warenbegleitpapier im Luftverkehr
- CIM-Frachtbrief, Bahnfrachtbrief: Beförderungsdokument für den Eisenbahntransport
- Multimodal Transport Document (MTD): Beförderungsdokument für den kombinierten Transport
In Einzelfällen unter anderem:
- Haben Waren keinen Handelswert (z.B. kostenlose Mustersendungen) ist für Zollzwecke eine "Pro-Forma-Rechnung" vorzulegen.
- Einige Länder verlangen für die Einfuhr eine Konsulatsfaktura. Diese muss auf einem vom Importland vorgegebenen Vordruck erstellt werden und von einem Konsulat des Einfuhrlandes beglaubigt werden.
- Einige Länder verlangen für die Einfuhr eine Zollfaktura (Combined Certificate of Value and Origin and Invoice). Diese enthält erweiterte Angaben über Wert und Ursprung der Waren und muss auf einem vom Einfuhrland vorgeschriebenen Formular erstellt werden.
Beim Export entfällt die Umsatzsteuer. Der Ausgangsvermerk sollte als Nachweis für die Lieferung aufbewahrt werden. Dieser wird beim physischen Ausgang der Ware automatisch über das ATLAS System rückgemeldet.
7. Ausfuhranmeldung und Zollabfertigung
In Deutschland ist die elektronische Ausfuhranmeldung mittels des IT-Verfahrens ATLAS-Ausfuhr abzugeben. Eine weitere Möglichkeit ist die Internetausfuhranmeldung IAA+.
Auf der Webseite des Zolls steht Ihnen das “Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen” zum Download zur Verfügung.
- Für Sendungen bis 1.000 Euro und/oder 1.000 kg reicht die Vorlage der Handelsrechnung(en) bei der Ausgangszollstelle an der Außengrenze der EU aus - einstufiges Ausfuhrverfahren
- Ab einem Sendungswert von 1.000 Euro bzw. 1.000 kg ist man dazu verpflichtet, das zweistufige Ausfuhrverfahren (Normalverfahren) anzuwenden. Bei diesem Verfahren ist die Ware der zuständigen Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu Gestellen. Zum Zeitpunkt wo die Ware das Zollgebiet der EU verlässt, müssen Ware und Ausfuhranmeldung nochmals der Ausgangszollstelle präsentiert werden.
Bei der Ausfuhr müssen die Waren zu einem bestimmten Zollverfahren angemeldet werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
| Endgültige Ausfuhr (Normalverfahren) | Unionswaren werden aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in einen Nicht-EU-Staat exportiert. |
| Vorübergehende Ausfuhr | Unionswaren werden vorübergehend in einen Nicht-EU-Staat verbracht. Dabei steht im Zeitpunkt der Ausfuhr bereits fest, dass die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft zurückgebracht werden. |
| Wiederausfuhr | Nicht-Unionswaren werden aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in einen Nicht-EU-Staat exportiert. |
| Vorübergehende Verwendung (Carnet A.T.A.) | Mit dem Carnet ATA können Unionswaren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt und ohne aufwändige Förmlichkeiten wieder eingeführt werden. |
Unter bestimmten Voraussetzung stehen dem Ausführer Verfahrenserleichterungen zur Verfügung, unter anderem Zentrale Zollabwicklung - die Ausfuhranmeldung wird dabei bei einer in der Bewilligung festgelegten zentral zuständigen deutschen Ausfuhrzollstelle abgegeben.
Weiterbildungsangebot
Das Weiterbildungsangebot Ihrer IHK -
Hier finden Sie unser umfangreiches Weiterbildungsangebot im Bereich Zoll.
Folgende Seminare und Lehrgänge werden regemäßig angeboten:
- Exporttechnik I+II+III: im dreistufigen Seminar werden Grundkenntnisse der Auftragsbearbeitung im Export vermittelt.
- Zollbegünstigter Warenexport - Warenursprungs-/Präferenzrecht: Im Seminar werden die Präferenzregelungen sowie Präferenznachweise dargestellt, Risiken und Vorteile diskutiert sowie Vorgehensweise bei der Anwendung von Ursprungsregeln anhand von Fallbeispielen präsentiert und geübt.
- Start up Zoll: geeignet sowohl für Neueinsteiger ohne Vorkenntnisse als auch für Praktiker, die bereits seit längerem mit der Zollabwicklung befasst sind und ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Dieser Kompaktlehrgang bildet die Grundlage für einen Einstieg in den späteren Zertifikatslehrgang Zoll.
- Zoll-Zertifikatslehrgang: Dieser Lehrgang bietet eine kompakte Form der Wissensvermittlung auf dem Gebiet des Zolls mit Schwerpunkt auf der praktischen Anwendung. Behandelt wird der gesamte Themenkomplex des Zolls, wie zum Beispiel Import- und Export-Zollabwicklung inklusiv Steuer- und Außenwirtschaftsrecht sowie Organisation des Zolls im eigenen Betrieb.
- Einreihung und Tarifierung von Waren in den Zolltarif: Dieser Workshop vermittelt die Grundkenntnisse des Einreihens, Kennenlernen der Rechtsfolgen und das Erlernen der systematischen Vorgehensweise anhand praktischer Übungen.
- Incoterms® 2000 - 2020 - Neuerungen und Basic in Praxis und Theorie: Das Seminar gibt praktische und theoretische Unterstützung zur Anwendung der Incoterms 2000/2010®/2020® im Vertrieb und Einkauf sowie im Zusammenwirken mit dem Transport, Versicherung und Zahlungsabwicklungen.
In unserem Arbeitskreis Zoll informieren wir regelmäßig unsere Mitgliedsunternehmen über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen im Zoll- und Präferenzrecht sowie in der Exportkontrolle und unterstützen sie bei der Klärung von Fragen und Herausforderungen, die im Tagesgeschäft auftreten.
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Stand: 26. August 2026
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Quellen: Zoll, GTAI, IHK Region Stuttgart, IHK Köln
