Berufsausbildungsvertrag

Bevor eine Berufsausbildung beginnt, schließen Ausbildungsbetrieb und Auszubildende einen Berufsausbildungsvertrag. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter den Vertrag unterzeichnen.
Der Vertrag schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und enthält alle wesentlichen Vereinbarungen für die Ausbildung. Nach Abschluss wird er bei der IHK zu Schwerin eingereicht und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird die Ausbildung offiziell registriert.

Diese Angaben gehören in den Berufsausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag enthält insbesondere Angaben zu
Die Inhalte richten sich nach den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Berufsausbildungsvertrag online erstellen

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Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • digitale Erfassung aller Vertragsdaten,
  • bereits hinterlegte Unternehmensdaten,
  • Ausfüllhilfen und Plausibilitätsprüfungen,
  • automatische Auswahl passender Wahlqualifikationen,
  • geringerer Verwaltungsaufwand,
  • direkte elektronische Übermittlung an die IHK zur Prüfung.
Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Vertrag ausdrucken, von allen Vertragsparteien unterschreiben lassen und die Ausbildung rechtssicher beginnen.

Noch keine Zugangsdaten?

Wenn Sie BABV Online erstmals nutzen möchten oder keine Zugangsdaten besitzen, unterstützen wir Sie gern. Unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater helfen Ihnen bei der Registrierung und beantworten alle Fragen rund um den Berufsausbildungsvertrag.

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur Vertragsgestaltung oder zur Eintragung des Berufsausbildungsvertrags?
Die Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK zu Schwerin unterstützen Sie gern – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

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