Probezeit in der Ausbildung

Die Probezeit – Zeit zum Kennenlernen

Jede Berufsausbildung beginnt mit einer Probezeit. Sie gibt dir die Gelegenheit zu prüfen, ob der gewählte Ausbildungsberuf und dein Ausbildungsbetrieb zu dir passen. Gleichzeitig kann dein Ausbildungsbetrieb beurteilen, ob du für den Beruf geeignet bist und dich gut ins Team integrierst.
Die Probezeit ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil jedes Ausbildungsvertrages.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die genaue Dauer wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.
In besonderen Fällen kann sich die Probezeit verlängern – zum Beispiel, wenn du aufgrund einer längeren Krankheit oder anderer Ausfallzeiten einen wesentlichen Teil der Probezeit nicht absolvieren konntest. Voraussetzung ist, dass die Verlängerung erforderlich ist, um den Zweck der Probezeit zu erfüllen.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit können sowohl du als auch dein Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Für bestimmte Personengruppen gelten jedoch besondere gesetzliche Schutzvorschriften, beispielsweise für Schwangere, schwerbehinderte Menschen oder Mitglieder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Häufige Fragen zur Probezeit

  • Kann ein Praktikum auf die Probezeit angerechnet werden?

Nein. Auch wenn du vor Beginn deiner Ausbildung bereits ein Praktikum im Ausbildungsbetrieb absolviert hast, ersetzt dieses die gesetzlich vorgeschriebene Probezeit nicht.
  • Muss bei einem Betriebswechsel erneut eine Probezeit vereinbart werden?

Ja. Wechselst du während deiner Ausbildung den Ausbildungsbetrieb und schließt einen neuen Ausbildungsvertrag ab, beginnt auch eine neue Probezeit.
  • Was passiert bei einem Eigentümerwechsel des Unternehmens?

Wechselt lediglich der Eigentümer des Unternehmens, bleibt dein Ausbildungsverhältnis in der Regel bestehen. Eine neue Probezeit ist dann nicht erforderlich.

Gut zu wissen

Die Probezeit soll beiden Seiten Sicherheit geben. Nutze diese Zeit, um Fragen zu stellen, Abläufe kennenzulernen und dich aktiv in den Ausbildungsalltag einzubringen. Eine offene Kommunikation mit deinen Ausbilderinnen und Ausbildern hilft dabei, frühzeitig Erwartungen zu klären und einen erfolgreichen Start in die Ausbildung zu schaffen.