Urlaub während der Ausbildung
Wer eine Ausbildung macht, hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viele Urlaubstage dir mindestens zustehen, hängt von deinem Alter zu Beginn des Kalenderjahres und den Regelungen in deinem Ausbildungsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag ab. Viele Unternehmen gewähren ihren Auszubildenden sogar mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Für minderjährige Auszubildende gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt:
| Alter zu Beginn des Kalenderjahres | Mindesturlaub |
| noch nicht 16 Jahre | 30 Werktage |
| noch nicht 17 Jahre | 27 Werktage |
| noch nicht 18 Jahre | 25 Werktage |
| ab 18 Jahren | 24 Werktage* |
* Bei einer üblichen 5-Tage-Woche entsprechen die 24 Werktage dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen.
Werktage oder Arbeitstage?
Im Ausbildungsvertrag kann der Urlaubsanspruch entweder in Werktagen oder Arbeitstagen angegeben sein.
- Werktage sind Montag bis Samstag (Sechs-Tage-Woche).
- Arbeitstage sind die tatsächlichen Arbeitstage, meist Montag bis Freitag (Fünf-Tage-Woche).
Deshalb solltest du immer prüfen, auf welche Berechnungsgrundlage sich dein Urlaubsanspruch bezieht. Ein Urlaub von einer Woche entspricht bei einer Fünf-Tage-Woche fünf Urlaubstagen, bei einer Sechs-Tage-Woche sechs Urlaubstagen.
Mehr Urlaub durch Tarifvertrag oder Ausbildungsvertrag
Der gesetzliche Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden. Viele Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Ausbildungsverträge sehen jedoch einen höheren Urlaubsanspruch vor. Für minderjährige Auszubildende gilt immer die für sie günstigere Regelung.
Urlaub bei Beginn oder Ende der Ausbildung
Beginnt oder endet deine Ausbildung im Laufe eines Kalenderjahres, kann zunächst ein anteiliger Urlaubsanspruch bestehen. Nach einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten entsteht grundsätzlich der volle gesetzliche Urlaubsanspruch.
Ausbildungsvergütung während des Urlaubs
Während deines Erholungsurlaubs erhältst du deine Ausbildungsvergütung ganz normal weiter. Grundlage für die Berechnung des Urlaubsentgelts ist grundsätzlich die durchschnittliche Vergütung der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn. Tarifverträge können ergänzende Regelungen enthalten.
Das solltest du beachten
Damit dein Urlaub reibungslos verläuft, solltest du einige Punkte beachten:
- Sprich deinen Urlaub frühzeitig mit deinem Ausbildungsbetrieb ab und lasse ihn genehmigen.
- Minderjährige Auszubildende sollen ihren Urlaub möglichst während der Berufsschulferien nehmen. Findet der Urlaub außerhalb der Ferien statt und muss die Berufsschule besucht werden, wird für jeden Berufsschultag ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt.
- Erkrankt du während des Urlaubs, zählen die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaubstage. Informiere deinen Ausbildungsbetrieb unverzüglich über deine Erkrankung.
Gut zu wissen
Der gesetzliche Urlaub ist ein Mindestanspruch. Viele Ausbildungsbetriebe bieten ihren Auszubildenden darüber hinaus zusätzliche Urlaubstage oder weitere attraktive Leistungen. Ein Blick in deinen Ausbildungsvertrag oder den geltenden Tarifvertrag lohnt sich daher immer.
Gesetzesgrundlagen
- Wir beraten Sie kompakt (Nr. 3032374)
- Berufsausbildungsvertrag (Nr. 3019404)
- Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis (Nr. 4765898)
- Probezeit in der Ausbildung (Nr. 4765856)
- Arbeitszeit für Auszubildende (Nr. 4765606)
- Urlaub in der Ausbildungszeit (Nr. 4765642)
- Themen rund um die IHK-Prüfung (Nr. 4672134)
