Ausbildungsbetrieb werden – das sollten Sie wissen!
Die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Mit einer dualen Berufsausbildung sichern Sie langfristig Ihren Fachkräftebedarf und geben jungen Menschen den erfolgreichen Start ins Berufsleben.
Damit Sie in einem IHK-Ausbildungsberuf ausbilden dürfen, müssen einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ihre IHK begleitet Sie dabei von Anfang an und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die betriebliche Ausbildung.
Damit Sie in einem IHK-Ausbildungsberuf ausbilden dürfen, müssen einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Ihre IHK begleitet Sie dabei von Anfang an und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die betriebliche Ausbildung.
Voraussetzungen für Ausbildungsbetriebe
Damit ein Unternehmen ausbilden darf, müssen sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die Ausbilderin oder der Ausbilder geeignet sein. Grundlage hierfür sind die Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).
Geeigneter Ausbildungsbetrieb
Ein Betrieb ist ausbildungsberechtigt, wenn
- die Ausbildungsinhalte entsprechend der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt werden können,
- die betriebliche Ausstattung und Organisation eine ordnungsgemäße Ausbildung ermöglichen,
- ausreichend qualifizierte Fachkräfte vorhanden sind und
- die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte steht.
Können einzelne Ausbildungsinhalte im eigenen Unternehmen nicht vermittelt werden, lassen sich diese beispielsweise durch
- Kooperationen mit anderen Unternehmen,
- Ausbildungsverbünde oder
- überbetriebliche Bildungsstätten
ergänzen.
Geeignete Ausbilderinnen und Ausbilder
Neben der Eignung des Unternehmens müssen auch die Ausbilderinnen und Ausbilder persönlich und fachlich geeignet sein.
In der Regel ist hierfür der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO – Ausbildereignungsprüfung) erforderlich. Wer bereits eine anerkannte Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt, erfüllt diese Voraussetzung häufig bereits.
Unterstützung durch die IHK
Sie möchten ausbilden? Unsere Ausbildungsberater/in begleiten Sie von Anfang an.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei
- der Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen,
- der Anerkennung Ihres Betriebes als Ausbildungsstätte,
- Fragen zur Ausbildungsorganisation,
- der Auswahl des passenden Ausbildungsberufs sowie
- allen rechtlichen Fragen rund um die Berufsausbildung.
Gerne beraten wir Sie auch direkt in Ihrem Unternehmen.
Ausbildungsordnung – der Fahrplan für die Ausbildung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine bundesweit gültige Ausbildungsordnung. Sie legt fest,
- welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden,
- wie die Ausbildung aufgebaut ist,
- wie lange sie dauert und
- welche Prüfungsanforderungen gelten.
Ergänzend erstellen die Länder entsprechende Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht.
Zur Planung der betrieblichen Ausbildung dient der betriebliche Ausbildungsplan, der auf der sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildungsordnung basiert.
Ausbildungsverordnungen sowie sachliche und zeitliche Gliederungen können bei der IHK zu Schwerin angefordert werden.
Welche Ausbildungsmodelle gibt es?
Je nach Unternehmensstruktur stehen verschiedene Möglichkeiten der Ausbildung zur Verfügung.
| Ausbildungsmodelle | |
|---|---|
| Vollausbildung | Alle Ausbildungsinhalte werden vollständig im eigenen Unternehmen vermittelt. |
| Ausbildung mit überbetrieblichen Lehrgängen | Einzelne Ausbildungsinhalte werden durch überbetriebliche Bildungsstätten ergänzt. |
| Verbundausbildung | Mehrere Unternehmen arbeiten zusammen und vermitteln gemeinsam sämtliche Ausbildungsinhalte. Dieses Modell eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen. |
| Teilzeitausbildung | Die Teilzeitausbildung ermöglicht eine flexible Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit. Sie eignet sich beispielsweise für Menschen mit familiären Verpflichtungen oder besonderen persönlichen Lebenssituationen und wird individuell zwischen Betrieb und Auszubildenden vereinbart. |
Der Berufsausbildungsvertrag
Vor Beginn der Ausbildung schließen Ausbildungsbetrieb und Auszubildende einen Berufsausbildungsvertrag ab. Dieser enthält unter anderem Angaben zu
- Ausbildungsdauer,
- Ausbildungsvergütung,
- Probezeit,
- Arbeitszeit,
- Urlaub sowie
- den Ausbildungsinhalten.
Der Vertrag wird anschließend bei der IHK eingetragen.
Berufsschule
Die duale Ausbildung findet an zwei Lernorten statt: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Der Ausbildungsbetrieb meldet seine Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule an. Dort werden die theoretischen Inhalte vermittelt, die die praktische Ausbildung im Unternehmen ergänzen.
Jugendliche sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Bei volljährigen Auszubildenden ergibt sich die Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule in aller Regel aus dem Ausbildungsvertrag. Weitere Informationen sowie rechtliche Regelungen finden Sie unter Hinweise zum Berufsschulbesuch.
Die Anmeldung bei der Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Berufsschule.
Wir beraten Sie gern
Ob erstmalige Ausbildung oder Erweiterung Ihres Ausbildungsangebots – die IHK zu Schwerin unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen rund um die betriebliche Berufsausbildung.
Sprechen Sie unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater an. Gemeinsam schaffen wir die Grundlage für Ihren Fachkräftenachwuchs.
- Wir beraten Sie kompakt (Nr. 3032374)
- Berufsausbildungsvertrag (Nr. 3019404)
- Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis (Nr. 4765898)
- Probezeit in der Ausbildung (Nr. 4765856)
- Arbeitszeit für Auszubildende (Nr. 4765606)
- Urlaub in der Ausbildungszeit (Nr. 4765642)
- Themen rund um die IHK-Prüfung (Nr. 4672134)
