Seit 1. Januar 2026 ist die Zuständigkeit für die Erteilung und Aufsicht von Erlaubnissen nach § 34c GewO (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter) und § 34i GewO (Immobiliardarlehensvermittler) von der Industrie- und Handelskammer Ulm auf die Industrie- und Handelskammer Karlsruhe übergegangen. Die Erlaubnisbehörde ist auch weiterhin wie gewohnt für Sie telefonisch und digital erreichbar. Im Zuge dieser Änderung ist es erforderlich, dass Sie Ihr Impressum anpassen und dort als zuständige Aufsichtsbehörde die IHK Karlsruhe statt der IHK Ulm angeben. Achtung: Bitte beachten Sie, dass andernfalls Abmahnungen von Mitbewerbern drohen können.
Unverändert bleiben wir Ihre Ansprechpartner für die Erlaubnisse nach § 34d GewO (Versicherungsvermittler) und § 34f GewO (Finanzanlagenvermittler) sowie für alle Sachkundeprüfungen im Vermittlerbereich, da wir diese weiterhin regional für Sie anbieten möchten.
WAB