Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes stellt Baden-Württemberg sein Gaststättenrecht grundlegend neu auf. Herzstück der Reform ist der Wechsel vom bisherigen Erlaubnisverfahren hin zu einem unkomplizierten Anzeigeverfahren. Damit entfallen aufwändige Antragsunterlagen, präventive Zuverlässigkeitsprüfungen sowie raum- und ortsbezogene Kontrollen bei Betrieben mit Alkoholausschank. Zeit- und kostenintensive Doppelprüfungen werden vermieden, die Eingriffsmöglichkeiten von Bau- und Immissionsschutzbehörden bleiben jedoch vollständig erhalten. Auch die sogenannte Gestattung für vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten wird abgeschafft. Solche Angebote müssen künftig lediglich angezeigt werden. Zudem werden die Anzeige nach dem Landesgaststättengesetz und die Gewerbeanzeige zusammengeführt, sodass neue Betreiberinnen und Betreiber alle Vorgaben mit einem einzigen Schritt erfüllen. Die Reform führt zu deutlichen Einsparungen: Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums profitieren die Behörden jährlich mit rund 3,5 Millionen Euro, die Branche selbst mit rund 9,75 Millionen Euro.
Modernisierung der Gaststättenunterrichtung
Parallel dazu wird die Gaststättenunterrichtung modernisiert. Wer keine lebensmittelrechtliche Qualifikation durch Ausbildung oder Studium nachweisen kann, muss künftig verpflichtend an der Unterrichtung teilnehmen. Die IHKs erweitern die Inhalte um praxisrelevante Aspekte aus weiteren Fachgebieten, um die im Zuge der Deregulierung gestiegene Eigenverantwortung angemessen zu unterstützen. Die Details regelt eine Verwaltungsvorschrift, die zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft tritt. Die Neuregelung basiert auf den Eckpunkten der Entlastungsallianz und wurde gemeinsam mit Branchen- und Kommunalverbänden erarbeitet. Nach Anhörung und parlamentarischer Beratung trat das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft. Eine Evaluation nach drei Jahren soll die Wirkung des Bürokratieabbaus überprüfen.
WAB