„Sie schafft erstmals eine tragfähige Rechtsgrundlage für vollautomatisierte, personenfreie Verkaufsstellen in Baden Württemberg und eröffnet damit neue Chancen für die wohnortnahe Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum“, sagt Bernhard Nattermann, Handelsfachmann der IHK Bodensee-Oberschwaben.
Mehr Flexibilität für neue Konzepte
Die neuen Regelungen erlauben personalfreien Verkaufsstellen mit bis zu 150 Quadratmetern weitgehende Öffnungszeiten. „Die Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen sind von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, damit sich die Konzepte für den Betreiber auch rechnen“, so Nattermann. Künftig können diese Geschäfte an den meisten Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr öffnen. Gerade in Kommunen, in denen Bäckereien, Metzgereien oder kleine Lebensmittelmärkte fehlen oder keine Nachfolge finden, können automatisierte Konzepte Versorgungslücken schließen. Laut IHK gibt es in Baden-Württemberg über 540 Landgemeinden mit 1.000 bis 5.000 Einwohnern – ein großes Potenzial für diese Betriebsform. Nach Einschätzung des BWIHKs wird die Zahl entsprechender Standorte nun schrittweise steigen – im ländlichen Raum und in Stadtteilen größerer Städte.