In den Kammern für Handelssachen der Landgerichte bringen Unternehmerinnen und Unternehmer seit Jahrhunderten ihren kaufmännischen Sachverstand ein – neutral, unabhängig und im Dienst einer verlässlichen Rechtspflege.
Handelsrichter sind keine Laienrichter, sondern Fachleute, die mitten im Wirtschaftsleben stehen. Gemeinsam mit einem Berufsrichter entscheiden sie über Fälle mit wirtschaftlichem Hintergrund – etwa zu Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsfragen oder Handelsgeschäften. Jede Kammer für Handelssachen ist mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern besetzt; alle drei haben gleiches Stimmrecht. Die besondere Stärke dieses Spruchkörpers: Die Kombination aus juristischem Wissen und praktischer unternehmerischer Erfahrung. Viele Vorsitzende wählen ihre Handelsrichter nach Branchen aus, um den jeweiligen Sachverstand gezielt einzubinden. So entstehen Urteile, die nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch praxisnah sind und handelsübliche Gepflogenheiten berücksichtigen. Etwa zwei- bis dreimal im Jahr nehmen Handelsrichter an Sitzungen teil – meist vormittags. Fahrtkosten werden erstattet, darüber hinaus arbeiten Handelsrichter bewusst ehrenamtlich.
Die IHK als Partner bei der Ernennung
Das Ehrenamt ist eng mit der IHK verbunden. Denn sie schlägt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor und prüft im Vorfeld, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Erst nach der positiven Stellungnahme der IHK erfolgt die Ernennung durch den Landesjustizminister für jeweils fünf Jahre. Wer Handelsrichter werden möchte, muss mindestens 30 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, über umfangreiche kaufmännische Verantwortung verfügen – etwa als Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder Prokurist – und im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sein oder gewesen sein.
Vorsprung durch Erfahrung
Handelsrichter bringen ihre Berufs- und Lebenserfahrung zugunsten der Allgemeinheit ein und gestalten aktiv eine eigene, traditionsreiche Gerichtsbarkeit der Kaufleute mit. Für viele ist es ein Privileg, Teil dieser besonderen Form ehrenamtlicher Mitwirkung zu sein – und ein Gewinn an Perspektive, Netzwerk und persönlicher Weiterentwicklung. Unternehmerinnen und Unternehmer, die Verantwortung für die wirtschaftsnahe Rechtsprechung übernehmen wollen, sind herzlich eingeladen, sich bei ihrer IHK zu melden.
WAB